Was sollte ich noch wissen?
Achten Sie auf dieses Symbol!
Geräte, die mit dem folgenden Symbol gekennzeichnet sind, dürfen nicht im Hausmüll oder über den Spermüll entsorgt werden. Elektrische und elektronische Altgeräte enthalten erhebliche Mengen an Schadstoffen – zum Beispiel Quecksilber, Blei, Cadmium, auch FCKW – und müssen in jedem Fall getrennt entsorgt werden.
Rücknahmeverpflichtung des Handels
Großhandel und Fachgeschäfte sind verpflichtet, elektrische und elektronische Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes kostenfrei zurückzunehmen. Als entsprechende Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. Kleine Händler sind von der Regelung ausgenommen.
Rücknahmeservice beim Kauf von Neugeräten
Beim Kauf eines neuen Elektrogroßgerätes können Käuferinnen und Käufer versuchen, mit einem kleinen Händler beziehungsweise Vertreiber einen Rücknahmeservice für ihr altes Elektrogroßgerät zu vereinbaren.
Schrott und Altmetallhändler
Schrott- und Altmetallhändler dürfen keine Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten annehmen.