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Voraussetzungen

In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben (sogenannte „Anspruchseinbürgerung“):

  • Sie laben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
  • Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen („Ausschlussgründe“).
Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt bei besonders guten Integrationsleistungen

Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit in Ausnahmefällen auch früher beantragen. Wenn Sie sich zum Beispiel besonders in die Gesellschaft einbringen und sich um eine zügige Integration bemühen, können Sie sich auch schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland einbürgern lassen. Dafür müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie halten sich seit mindestens drei Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland auf.
  • Sie können besonders gute Integrationsleistungen nachweisen, etwa durch besonders gute Leistungen in der Schule oder im Beruf oder Sie arbeiten ehrenamtlich beispielsweise bei der Feuerwehr oder engagieren sich im sozialen Bereich.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren.
  • Sie beherrschen die deutsche Sprache mindestens auf der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.