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Mehrstaatigkeit

Sie müssen Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) nicht aufgeben, um den deutschen Pass zu erhalten. Nach deutschem Recht ist die Mehrstaatigkeit grundsätzlich für alle möglich.

Allerdings kann es sein, dass in dem Land oder den Ländern Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en) andere Regelungen gelten, zum Beispiel, dass Sie Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) automatisch verlieren, wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen. Wenn Sie dazu Fragen haben, sollten Sie sich an die Botschaft oder ein Konsulat des Landes bzw. der Länder Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en) werden.