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Was sollte ich noch wissen?

Paare von außerhalb Ibbenbürens

Paare, die nicht in Ibbenbüren wohnen und trotzdem gern hier heiraten wollen, können ihre Eheschließung beim Standesamt ihres Wohnsitzes anmelden und dabei mitteilen, dass sie auf dem Standesamt Ibbenbüren heiraten möchten. Das Standesamt des Wohnsitzes wird dem Standesamt Ibbenbüren die entsprechenden Unterlagen übersenden.

Kurzfristige Trautermine

Sollte es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommen, gibt es häufig auch kurzfristig freie Termine.

Namensgebung

Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person als Staatsbürger angehört. Da die Gesetze zur Namensführung in der Ehe in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nur das deutsche Ehenamensrecht erläutert werden. (Bei Fragen zum ausländischen Namensrecht sollte ein entsprechendes Beratungsgespräch beim Standesamt vereinbart werden.)

Im deutschen Namensrecht gilt Folgendes:
Die Ehegatten sollen – sie müssen dies aber müssen aber nicht – einen gemeinsamen Familiennamen, den sogenannten Ehenamen, bestimmen. Bestimmen die Ehegatten keinen gemeinsamen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung weiter. So ist es also möglich, dass beide Partner in einer neuen Ehe weiterhin ihren Geburtsnamen oder den Namen aus einer vorangegangenen Ehe führen.

Wird jedoch ein gemeinsamer Ehename bestimmt, kann dies der Geburtsname oder der bei Eheschluss geführte Familienname des Mannes beziehungsweise der Frau sein. Der Name aus einer vorangegangenen Ehe kann also auch gegebenenfalls weitergegeben werden.

Die Bestimmung eines Ehenamens findet in der Regel bei der Eheschließung statt. Sie kann jedoch, wenn bei der Eheschließung noch nichts erklärt wurde, unbefristet nachgeholt werden.

Wird ein Ehename bestimmt, bleibt dem Ehepartner, dessen Name nicht Ehename geworden ist, noch die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu führen. Der Ehepartner kann dem Ehenamen hierbei

  • seinen Geburtsnamen voranstellen
  • seinen Geburtsnamen anfügen
  • seinen vor der Eheschließung geführten Namen voranstellen
  • seinen vor der Eheschließung geführten Namen anfügen

Die Möglichkeit, dass beide Ehepartner einen Doppelnamen führen, gibt es nicht. Ebenso wenig sind Dreifachnamen zulässig. Wird ein Doppelname geführt, so kann dieser durch Erklärung widerrufen werden, so dass nur noch der Ehename geführt wird. Eine erneute Hinzufügung ist dann allerdings nicht mehr möglich.

Wird eine Ehe durch Tod oder Scheidung aufgelöst, kann der Geburtsname oder auch der Name, der vor dieser Ehe geführt wurde, wieder angenommen werden.