Inhalt

Was sollte ich noch wissen?

Das Denkmalschutzgesetz NRW sieht vor, dass jeder Eigentümer oder jeder Nutzer, der Maßnahmen an ihrem/seinem Baudenkmal ausführt oder ausführen lässt, die zu denkmalbedingten Mehrkosten führen, hierfür öffentliche Zuschüsse beantragen kann. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Erhaltung von Denkmälern wird durch die Gewährung von Zuwendungen aus dem Denkmalförderungsprogramm des Landes unterstützt. Der Antrag ist über die Stadt Ibbenbüren bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Der Antrag muss in der Regel spätestes am 1. Oktober des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen.