Datum: 22.08.2026
Ausgehändigte Unterlagen
Nach der Geburtsbeurkundung werden vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:
- eine Geburtsurkunde (gebührenpflichtig)
- eine Urkunde für die Krankenkasse (gebührenfrei)
- eine Urkunde für religiöse Zwecke (gebührenfrei)
- eine mehrsprachige internationale Geburtsurkunde für das Konsulat (bei Kindern ausländischer Eltern; gebührenpflichtig)
- eine Urkunde zur Beantragung von Kindergeld (gebührenfrei)
- eine Urkunde zur Beantragung von Elterngeld (gebührenfrei).