Datum: 17.09.2026
Voraussetzungen
Die Verpflichtung zur Grundqualifikation besteht für alle selbstständigen und beschäftigten Fahrer, die
- deutsche Staatsangehörige sind
- Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sind
- Staatsbürger eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind
- Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden
und jeweils Fahrten zu gewerblichen Zwecken durchführen wollen.
Die Verpflichtung zur Grundqualifikation besteht nicht für Fahrten mit Kraftfahrzeugen.