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Was sollte ich noch wissen?

Abschließende Fertigstellung

Die abschließende Fertigstellung umfasst die Fertigstellung auch der Wasserversorgungsanlagen und der Abwasseranlagen.

Ordnungsrechtlicher Hinweis

Eine Nutzungsaufnahme ohne abschließende Fertigstellungsabnahme ist eine Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet.

Die nötigen Formulare zur Mitteilung der Rohbauabnahme und der Besichtigung zur abschließenden Fertigstellung der Anlage werden schon bei der Erteilung der Baugenehmigung dem Bauherrn zusammen mit der Baugenehmigung zugeleitet.