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Vor-Ort-Bedingungen für die Besichtigung

Zur Besichtigung des Rohbaus sind die Bauteile, die für die Standsicherheit wesentlich sind, und – soweit möglich – diejenigen Bauteile, die für den Brand- und Schallschutz relevant sind, so offen zu halten, dass Maße und Ausführungsart geprüft werden können.