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Was sollte ich noch wissen?

Der Kreis Steinfurt ist als sogenannte Optionskreis vom Bund als kommunaler Träger der Aufgaben nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) – zugelassen worden. Er nimmt diese Aufgaben eigenständig und unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit wahr.

Im Auftrag des Kreises Steinfurt wiederum ist die Stadt Ibbenbüren für die Leistungsgewährung zuständig. Das kreiseigene Jobcenter Kreis Steinfurt (Anstalt öffentlichen Rechts, AöR) zeichnet derweil für die Vermittlung in Arbeit sowie für die Brückenjoborganisation (sogenannte Ein-Euro-Jobs) verantwortlich.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie auch im Internet unter www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.