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Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Gebrauchsabnahme von Fliegenden Bauten an jedem Aufstellungsort fallen gemäß Ziffer 2.5.5.5 der gültigen AVwGebONRW (Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung) an und liegen zwischen 10 und 150 Euro.

Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Barzahlung ist nicht möglich.

Beispiele

1. Technisch einfache fliegende Bauten:

  • Kettenflieger: 20 Euro
  • Autoscooter, Raupenbahnen, Geisterbahnen, Riesenräder bis 14 Gondeln: 40 Euro

2. Technisch schwierige fliegende Bauten:

  • Schnelllaufende Karussells mit zusätzlichen Dreh-, Hub- und Schwenkbewegungen, Riesenräder ab 15 Gondeln, Achterbahnen < 400 Quadratmeter: 80 Euro
  • Achterbahnen > 400 Quadratmeter Grundfläche: 150 Euro

3. Zelte:

  • Zelte bis zu 100 m² groß und ebenerdig: 10 Euro
  • Zelte bis 300 m² groß oder bis zu 3 m über dem Boden: 100 Euro
  • Zelte bis 600 m² groß oder bis zu 4 m über dem Boden: 200 Euro
  • Größere Zelte über 600 m²: 300 Euro

4. Sitz- und Stehtribünen:

  • Bis 50 Personen: 50 Euro
  • 51 bis 100 Personen: 80 Euro
  • ab 101 Personen: 130 Euro

5. Bühnen

größer 100 Quadratmeter und oder höher als 5 Meter: 130 Euro