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Voraussetzungen

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung soll nur dann erteilt werden, wenn die entsprechenden Wohnungen nach bauaufsichtlichen Kriterien abgeschlossen sind.

Die Gebäude müssen den bereits erteilten Baugenehmigungen entsprechen. Andernfalls ist es erforderlich, dass zunächst ein Bauantrag nachgereicht wird.