Überflutungsnachweis
Was ist ein Überflutungsnachweis und wann ist er zu führen?
Mithilfe eines Überflutungsnachweises werden die Auswirkungen von Starkregenereignissen auf Grundstücke und Gebäude überprüft.
Gemäß DIN 1986-100 ist bei Neubauvorhaben, bei denen Grundstücksflächen von mehr als 800 m² befestigt werden, ein Überflutungsnachweis zu führen. Dabei ist es unabhängig, ob die Flächen zum städtischen Regen- / Mischwasserkanal entwässern oder auf dem Grundstück einer Versickerungsanlage zugeführt werden, sofern die Versickerungsanlage an die städtische Kanalisation angeschlossen ist.
Bei einer versiegelten Fläche kleiner als 800 m² kann ebenfalls ein Überflutungsnachweis eingefordert werden, wenn:
- Rückstauprobleme oder hydraulische Engpässe bekannt sind oder
- es sich um eine Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich handelt (z. B. § 31 Abs. 3 BauGB („Bauturbo“))
Welche Unterlagen sind einzureichen?
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Ansprechpartner
Fachdienst Tiefbau - Stadtentwässerung
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