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Überflutungsnachweis

Was ist ein Überflutungsnachweis und wann ist er zu führen?

Mithilfe eines Überflutungsnachweises werden die Auswirkungen von Starkregenereignissen auf Grundstücke und Gebäude überprüft.

Gemäß DIN 1986-100 ist bei Neubauvorhaben, bei denen Grundstücksflächen von mehr als 800 m² befestigt werden, ein Überflutungsnachweis zu führen. Dabei ist es unabhängig, ob die Flächen zum städtischen Regen- / Mischwasserkanal entwässern oder auf dem Grundstück einer Versickerungsanlage zugeführt werden, sofern die Versickerungsanlage an die städtische Kanalisation angeschlossen ist.

Bei einer versiegelten Fläche kleiner als 800 m² kann ebenfalls ein Überflutungsnachweis eingefordert werden, wenn:

  • Rückstauprobleme oder hydraulische Engpässe bekannt sind oder
  • es sich um eine Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich handelt (z. B. § 31 Abs. 3 BauGB („Bauturbo“))
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Ansprechpartner

Laura Runde

Fachdienst Tiefbau - Stadtentwässerung

Roncallistraße 3 – 5
49477 Ibbenbüren

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