Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen
Die Stadt Ibbenbüren erhebt für das Sammeln, Ableiten und Behandeln von Abwasser eine Abwassergebühr, die bis zum 31. Dezember 2008 für Schmutz- und Niederschlagswasser gemeinsam nach der bezogenen Frischwassermenge festgesetzt wurde. Zur Erzielung einer größeren Gebührengerechtigkeit hat der Rat der Stadt Ibbenbüren am 15. Dezember 2006 beschlossen, eine nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennte Abwassergebühr einzuführen. Die Umstellung erfolgte zum 01. Januar 2009.
Mit der Erhebung einer nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennten Abwassergebühr war nicht die Einführung einer zusätzlichen, neuen Gebühr verbunden. Vielmehr werden heute dieselben Kosten der Abwasserbeseitigung aufgrund des gesplitteten Gebührenmaßstabes (Schmutzwasser = Frischwassermaßstab ; Niederschlagswassergebühr = Flächenmaßstab) verursachergerecht auf die Gebührenpflichtigen aufgeteilt.
Die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2013 beträgt 0,42 € je m² und befestigter Grundstücksfläche, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist.
Gemäß der Entwässerungssatzung der Stadt Ibbenbüren besteht grundsätzlich ein Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Abwasseranlage, d. h. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, das gesamte auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser der städtischen Kanalisation zuzuführen. Eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang wird nur dann erteilt, wenn sich in unmittelbarer Nähe des Grundstücks keine separate Niederschlagswasserleitung im Trennsystem befindet oder wenn der rechtsgültige Bebauungsplan eine Versickerung des Niederschlagswassers eindeutig zulässt. Ein Anspruch auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang besteht nicht. Das Landeswassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG) enthält eindeutige Regelungen zur Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde.
Sicherlich steht jedem Grundstückseigentümer frei, einen Teil des anfallenden Niederschlagswassers zum Beispiel in einer Zisterne zu sammeln und es für die Gartenbewässerung des Grundstücks oder für den Anschluss von Toilette und/ oder Waschmaschine zu verwenden.
Flächenänderungen auf Grundstücken durch bauliche Maßnahmen (Anbauten am Haus, Hofpflasterung, Entsiegelung von Flächen u. ä.) sind vom Grundstückseigentümer der Stadt Ibbenbüren, Fachdienst Tiefbau, anzuzeigen. Die veränderte Größe wird bei der folgenden Gebührenveranlagung ab dem ersten Tag des Monats berücksichtigt, der auf die Veränderung folgt.
>> zurück |