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Datum: 05.10.2023

Fülle an Planungsschritten ist bereits umgesetzt

Straße „Am Hedwigsheim“: Bürgerversammlung im Herbst / Zeitplan für Baubeginn liegt vorbehaltlich des Ratsbeschlusses vor

Ibbenbüren, 5. Oktober 2023. In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Ibbenbüren befassten sich dessen Mitglieder mit einer Anregung gemäß Paragraf 24 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zum sofortigen Ausbau der Straße „Am Hedwigsheim“ im Ortsteil Püsselbüren sowie zu weiteren Anliegen. Hierbei wurde seitens des Anregungsgebers der Eindruck erweckt, als unternehme die Stadtverwaltung zu wenig, um eine Sanierung der Straße „Am Hedwigsheim“ auf den Weg zu bringen. Die Kritik an der Stadt Ibbenbüren ist unberechtigt.

Dass die Straße „Am Hedwigsheim“ im Ortsteil Püsselbüren erkennbar in die Jahre gekommen ist und sich ihr Zustand aufgrund von wachsenden Verkehrsbeanspruchungen, Schülerbus- und Linienverkehr sowie zahlreichen Bautätigkeiten mit der Zeit immer weiter verschlechtert hat, ist unbestritten. Genau deshalb hat der Rat der Stadt Ibbenbüren im Jahr 2022 unter anderem die grundhafte Sanierung des Hauptstranges der Straße, zwischen der Kreisstraße „Zum Esch“ und der Landesstraße „Püsselbürener Damm“, in das Straßenbauprogramm für das Jahr 2023 und folgende aufgenommen und hierfür die erforderlichen Mittel im Haushalt 2023 berücksichtigt. Um bestmögliche Synergieeffekte zu erzielen, sind gleichzeitig auch der Straßenendausbau in zwei angrenzenden Straßenteilen sowie die grundhafte Sanierung der Stichstraße südlich der Ludgerischule vorgesehen worden.

Unmittelbar nachdem die Haushaltssatzung Ende März 2023 Rechtskraft erlangte, hat die Stadt Ibbenbüren die erforderliche Planungsleistung für die oben genannten Maßnahmen öffentlich nach den zwingenden Vorgaben des Vergaberechts ausgeschrieben. Eine Beauftragung ist zwischenzeitlich erfolgt, ein Auftaktgespräch mit dem Planungsbüro hat bereits stattgefunden. Auch ein Workshop mit dem Ingenieurbüro, zu dem die Stadt Ibbenbüren im Herbst dieses Jahres alle interessierten Bürgerinnen und Bürgern einladen wird, befindet sich bereits in Planung. Mit den dort gesammelten Ideen zur Straßenraumgestaltung, Verkehrsführung und hinsichtlich der in der Anregung unter den weiteren Anliegen gewünschten Anlage eines Dorfplatzes kann dann eine adäquate Planung erstellt werden.

Hierbei legt die Stadtverwaltung größten Wert darauf, die Belange aller Anliegenden, so zum Beispiel explizit auch die des Familienzentrums und Kindergartens, der Ludgerischule, des Sportvereins, der Kirche und des Hedwigsheimes, der Werbegemeinschaft und der St.-Mauritius-Schützenbruderschaft zu berücksichtigen – ebenso die Ziele und Maßgaben des vom Stadtrat beschlossenen Mobilitätskonzeptes 2035+, wie etwa die Ausweisung von Fahrradstraßen sowie die Berücksichtigung der Schul- und Kita-Verkehre. Erst mit dieser Planung können die endgültigen Baukosten ermittelt und verschiedene Varianten hinsichtlich ihrer verkehrlichen und städtebaulichen Auswirkungen sowie der jeweiligen Kosten bewertet werden.

Der Abschluss der Planungen ist für Mitte des kommenden Jahres vorgesehen. Sollte die Umsetzung der Planung dann durch den Rat der Stadt Ibbenbüren beschlossen werden und vor allem entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden, kann anschließend die Ausschreibung des Straßenbaus und somit die Umsetzung erfolgen. Frühester Baubeginn ist aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts das vierte Quartal 2024 oder das erste Quartal 2025. Ein früherer Baubeginn ist aufgrund des nicht abgeschlossenen Planungsprozesses, der bisher nicht vorliegenden politischen Ausbaubeschlüsse und des noch nicht feststehenden Baubudgets nicht möglich. Dieses ist auch den Mitgliedern des Rates der Stadt Ibbenbüren hinlänglich bekannt.