Elterngeld
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Fachdienst Soziales ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden (s. „Kontakt“) vereinbart werden.
Online-Dienste
Hinweis: Im Rahmen des Online-Antrages steht für Antragstellende ein elektronischer Nachweisupload zur Verfügung. Damit können im Online-Antragsprozess alle für die Elterngeldbeantragung erforderlichen Nachweise hochgeladen und elektronisch an die Elterngeldstelle übermittelt werden. Die Vorlage von Papiernachweisen ist bei Online-Anträgen nicht mehr erforderlich. Nur die unterschriebene Unterschriftsseite ist vorerst weiterhin einzusenden. Diese kann auch per E-Mail als PDF-Datei an Elterngeld@kreis-steinfurt.de oder direkt an die E-Mail-Adresse des zuständigen Sachbearbeiters beziehungsweise der zuständigen Sachbearbeiterin übersendet werden. Die aktuellen Ansprechpartner sind auf der Seite Elterngeld | Kreis Steinfurt (kreis-steinfurt.de) aufgeführt. Mit der Einführung des Nachweisuploads beim Online-Antrag wurde die bisher zwingend erforderliche Vorlage der Original-Geburtsurkunde zur Beantragung von Elterngeld aufgegeben.
Elterngeld kann online beantragt werden
- beim Kreis Steinfurt: Elterngeld und Elternzeit
oder
- auf der Seite FAMILIENPORTAL.NRW: Elterngeld online beantragen
Eine Papier-Antragstellung ist weiter möglich.
Informationen und Antragstellung
Informationen und Möglichkeiten zur Antragstellung gibt es hier:
- beim Kreis Steinfurt: Elterngeld und Elternzeit
oder
- auf der Seite FAMILIENPORTAL.NRW: Elterngeld online beantragen
Ausgefüllte Unterlagen in Papierform sowie Nachweise können zur Weiterleitung bei der Stadt Ibbenbüren eingereicht werden.
Es besteht zudem die Möglichkeit, diese direkt beim Kreis Steinfurt unter der folgenden Anschrift einzureichen:
Kreisjugendamt Steinfurt
Elterngeldstelle
Tecklenburger Straße 10
48565 Steinfurt
Für telefonische Rückfragen stehen die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Kreises Steinfurt unter Telefon 02551 69-0 zur Verfügung.