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Beurkundungen

Das Kindschaftsrecht sieht Erklärungen vor, die der öffentlichen Beurkundung bedürfen. Die Urkundspersonen im Fachdienst Kinder, Jugend und Familie (Jugendamt) der Stadt Ibbenbüren sind befugt, unter anderem folgende Erklärungen zu beurkunden:

  • Vaterschaftsanerkenntnisse
  • Zustimmungen zu Vaterschaftsanerkenntnissen
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge von Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind

Unbedingt empfehlenswert sind vorherige Terminabsprachen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

gültige Ausweispapiere

Welche Gebühren fallen an?

keine