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Betreutes Wohnen für junge Erwachsene

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Fachdienst Soziales ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden (s. „Kontakt“) vereinbart werden.

Junge Erwachsene, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind oder bei denen psychische Erkrankungen vorliegen, können durch die Stadt Ibbenbüren Hilfen in Form von Beratung, Begleitung und Unterstützung erfahren. Hierfür steht die städtische, teilstationäre Einrichtung Oststraße 25 zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um eine Einrichtung für junge Frauen wie auch für junge Männer.

Der Zeitraum der Betreuung richtet sich nach den persönlichen Problemlagen der Hilfesuchenden und dem Betreuungsverlauf. Unterstützung benötigen die jungen Erwachsenen überwiegend in den Bereichen Arbeit, Wohnen, Finanzen, psychosoziale Versorgung und Freizeitgestaltung. Sie sollen zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung hingeführt werden.

Den Bewohnerinnen und Bewohnern werden in allen Problembereichen, in denen sie Unterstützung benötigen, Hilfestellungen gegeben. Diese können sein:

  • Unterkunft im Haus
  • Kontaktaufnahme mit Behörden und Ämtern
  • Hilfen bei der Beantragung von Leistungen
  • Hilfestellung bei der Regulierung von Schulden
  • Unterstützung bei der Gestaltung und Strukturierung des Tagesablaufs
  • Anregung zur aktiven Freizeitgestaltung
  • Hilfe bei der schulischen Planung
  • Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle beziehungsweise einem Arbeitsplatz
  • Hilfe bei der Suche nach einer eigenen Wohnung
  • Nachbetreuung

Durch die individuelle Begleitung sollen die persönlichen Ressourcen des jungen Menschen gestärkt werden. Dadurch wird ihm ermöglicht, Selbstvertrauen zu entwickeln und Eigenverantwortung zu übernehmen.

Voraussetzungen

Das Wohnprojekt Betreutes Wohnen richtet sich an folgende Personengruppen:

  • Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten (Paragrafen 67 bis 69 SGB XII)
  • Personen mit psychischen Erkrankungen (Paragraf 53 SGB XII)
  • junge Volljährige mit Hilfebedarf für die Persönlichkeitsentwicklung und eine eigenverantwortliche Lebensführung (Paragraf 41 SGB VIII) – Kinder- und Jugendhilfe –

Voraussetzung für eine Aufnahme in das Betreute Wohnen ist die Bereitschaft des jungen Erwachsenen, aktiv am Erfolg der Maßnahme mitzuwirken sowie an Perspektiven für seine persönliche, soziale, schulische und berufliche Entwicklung zu arbeiten. Dabei ist eine kooperative Zusammenarbeit mit den zuständigen Betreuern unerlässlich.

Die Androhung von Gewalt gegenüber Bewohnern oder Mitarbeitern führt in der Regel zur sofortigen Beendigung der Betreuung.

Der Konsum von illegalen Drogen und Alkohol sowie der Besitz von Waffen sind in der Einrichtung verboten.

Bewerber mit einer akuten Suchtproblematik müssen sich vor der Aufnahme in das Betreute Wohnen von ihrem Suchtstoff entziehen. Darüber hinaus müssen sie sich nach der behandelten Suchtproblematik in regelmäßigen Abständen Drogenscreennings unterziehen, welche in der Regel beim Gesundheitsamt durchgeführt werden.

Vor der Aufnahme in das Betreute Wohnen muss die Kostenübernahme für die Betreuung abgeklärt werden. Für Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, ist der Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) der Kostenträger. Bei Personen unter 21 Jahren liegt die Zuständigkeit beim jeweiligen Jugendamt.

Details zur Unterkunft

Das Betreute Wohnen verfügt über acht Betreuungsplätze. Betreut werden sowohl junge Frauen als auch junge Männer.

Das Haus befindet sich in einer zentralen Lage in Ibbenbüren. Dadurch ist eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel gegeben.

Die Betreuer haben ihr Büro im Haus. Dadurch sind eine intensive Betreuung und ein strukturierter Tagesablauf der Bewohner gewährleistet. Die Mitarbeiter legen großen Wert darauf, dass alle Bewohner einer Beschäftigung (zum Beispiel Ausbildung, Ein-Euro-Job, reguläre Arbeit) nachgehen. Die Betreuer sind von montags bis freitags in der Einrichtung vor Ort. Da es sich um eine Verselbstständigungsgruppe handelt, findet in den späten Abendstunden und an den Wochenenden keine Betreuung statt. In Ausnahmefällen sind Terminabsprachen auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und an den Wochenenden möglich.

Im Haus stehen für die Bewohner sieben Einzelzimmer zur Verfügung. Alle Zimmer sind teilmöbliert; eigene Möbel können mitgebracht werden. Darüber hinaus verfügen die Zimmer über einen digitalen Satellitenanschluss und einen Kühlschrank. Küche, Bad, Wohnzimmer, Esszimmer und Waschkeller werden gemeinschaftlich genutzt.

Bei dem achten Betreuungsplatz handelt es sich um einen ausgelagerten Wohnplatz in einer angemieteten Wohnung.

Mitarbeiterstruktur

Die Mitarbeiter des Betreuten Wohnens sind ausgebildete Diplom-Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagogen mit einer langjährigen Berufserfahrung. Die Arbeit wird durch Fachgespräche im Team sowie durch regelmäßige Supervision reflektiert. Für die zu leistende sozialpädagogische Hilfe wird ein Personalschlüssel von eins zu vier vorgehalten. Die Mitarbeiter nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.

Dauer der Betreuung

Das Betreuungsverhältnis ist befristet und nicht als dauerhafte Hilfe gedacht. Die zeitliche Dauer der Betreuung ist abhängig vom konkreten Verlauf der Hilfe, der Umsetzung der Ziele und dem Grad der erreichten Selbstständigkeit der/des Einzelnen. In der Regel ergibt sich ein Betreuungsbedarf von mindestens einem Jahr.

Eine Unterbringung in einer ausgelagerten Wohnung ist in der Regel nach einer Betreuungszeit von mindestens sechs Monaten möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass die jeweilige Person in der Lage ist, einen eigenen Haushalt zu führen.

Betreuungskosten und Lebensunterhalt

Betreuungskosten

Die Betreuungskosten werden vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) oder vom jeweils zuständigen Jugendamt getragen.

Lebensunterhalt

Der Lebensunterhalt der Bewohner kann über Arbeitslosengeld II (ALG II), Sozialhilfe oder Jugendhilfe sichergestellt werden. Ziel ist es, dass der Lebensunterhalt auf Dauer eigenständig erwirtschaftet wird.

Bearbeitungsdauer

Termine für ein Informationsgespräch sind in der Regel kurzfristig möglich. Das Informationsgespräch dient dazu, dass sich die Bewerber ein Bild von der Einrichtung machen können und etwas über den Betreuungsablauf und das Leben in der Wohngruppe erfahren. Zum diesem Gespräch können auch Bekannte oder Eltern mitgebracht werden. Die Gespräche sind kostenlos.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner ist der Fachdienst Soziales der Stadt Ibbenbüren.

Kontakt zum Betreuten Wohnen:
Betreutes Wohnen
Oststraße 25
49477 Ibbenbüren
Telefon: 05451 49565
E-Mail: betreutes-wohnen@ibbenbueren.de

Als persönliche Ansprechpartner der teilstationären Einrichtung stehen Annette Baune (Diplom-Sozialarbeiterin/-Sozialpädagogin) und Herr Wolfgang Marschner (Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge) zur Verfügung.

Interessierte Bewerber können sich telefonisch, per E-Mail oder auf dem Postweg melden.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Siehe hierzu auch Informationen unter „Betreuungskosten und Lebensunterhalt“.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
  • Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Was sollte ich noch wissen?

Wenn aktuell kein Betreuungsplatz vorhanden ist, werden die Bewerber auf eine Warteliste gesetzt. Häufig sind die Mitarbeiter bereits während des Informations- oder auch Bewerbungsgespräches in der Lage, dem Bewerber mitzuteilen, ob in absehbarer Zeit ein Betreuungsplatz frei wird.