Beglaubigungen
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.
Jede Behörde ist befugt, Abschriften von solchen Urkunden zu beglaubigen, die sie selbst ausgestellt hat. Eine Ausnahme bilden Urkunden aus dem Familienstammbuch: Diese erstellt das Standesamt.
Darüber hinaus dürfen Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen beglaubigt werden, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder aber die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.
Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift beglaubigt haben.
An wen muss ich mich wenden?
Beglaubigungen werden im Bürgerbüro bearbeitet. Ein persönliches Erscheinen ist notwendig. Bei der Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist eine persönliche Vorsprache vorgeschrieben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis
- Originaldokument(e)
Welche Gebühren fallen an?
- 20 Euro pro Seite
- Wenn Kopien selbst vorgelegt werden zusätzlich:
- 10 Euro pro Seite (bei bis zu 10 Seiten)
- 50 Euro pro Seite (bei bis zu 20 Seiten)
- 100 Euro pro Seite (bei über 20 Seiten)
- 20 Euro für die Beglaubigung einer Unterschrift
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Verwaltungsverfahrensgesetz