Verstopfung im Kanal (Hausanschlussleitung und Grundstücksanschlussleitung)
Ein verengtes / verschlossenes Kanalrohr kann diverse Ursachen haben. Diese sind grundsätzlich in die beiden Gruppen
- Schaden durch bautechnischen Mangel (z.B. nicht fachgerechte Verlegung / Herstellung der Leitung)
- Schaden durch Fremdeinwirkung
einzuteilen.
Eine davon kann die Verwurzelung eines nahegelegenen Baumes sein, die an dieser Stelle näher erläutert wird. Die Wurzeln des Baumes bewirken, dass die Rohre ihre Funktion nur noch teilweise bis gar nicht mehr erfüllen. Durch den Wurzeleinwuchs können die Rohre nicht nur verengt, sondern auch beschädigt werden. Dann ist häufig eine Reparatur oder sogar der Austausch der betroffenen Kanalrohe notwendig.
Für die laufende Unterhaltung der haustechnischen Abwasseranlagen sowie der Hausanschlussleitung auf dem angeschlossenen Grundstück bis zum Kontrollschacht ist der/die Grundstückseigentümer/in verantwortlich (vgl. § 13 Abs. 6 S. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Ibbenbüren).
Bis zur Beseitigung der Verwurzelung bzw. Reparatur besteht bei einer Verengung die Gefahr des Rückstaus von Wassermengen, welche nicht abfließen können (z.B. bei Starkregenereignissen). Dies kann zu Überschwemmungen und Folgeschäden führen. Was Sie als Betroffene/r machen können, erfahren Sie im Folgenden:
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Präventive Maßnahmen
Zur Vermeidung von Überschwemmungen mit Folgeschäden, können Sie präventiv handeln. Um sich allgemein gegen einen Rückstau zu sichern, ist insbesondere eine funktionstüchtige sowie geeignete Rückstausicherung entsprechend den Regelungen des § 13 Abs. 3 der Entwässerungssatzung der Stadt Ibbenbüren einzubauen.
Die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und die laufende Unterhaltung der haustechnischen Abwasseranlagen sowie der Hausanschlussleitung auf dem Grundstück bis zum Kontrollschacht führt die Grundstückseigentümer/in auf eigene Kosten durch (vgl. § 13 Abs. 6 S. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Ibbenbüren).
Dabei können Sie unter anderem folgende Maßnahmen durchführen:
- Regelmäßige Reinigung der Leitung vom Kontrollschacht zum Gebäude.
- Visuelle Kontrolle des Gerinne im Schacht auf Fremdkörper (Sand, Steine, Haushaltsgegenstände) in regelmäßigen Abständen.
Unsere Ansprechpartnerin Frau Wrocklage von der Abteilung Stadtentwässerung gibt Ihnen gerne weitere Auskünfte.
Verstopfung
Durch eine leicht verstopfte Hausanschlussleitung (Querschnittsreduzierung) können die Rohre ihre Funktion der Entsorgung von Abwässern nur noch teilweise erfüllen. Das Abwasser kann zwar abfließen, dies findet jedoch nur mit einer gewissen Abflussverzögerung statt. Es handelt sich hierbei um einen verminderten Abfluss.
Bei einer Verstopfung der Anschlussleitung fließt das Abwasser durch eingewachsene Baumwurzeln oder andere Hindernisse stark verzögert bzw. gar nicht mehr ab. Dadurch kann ein Rückstau (z.B. bei Regen) in der Anschlussleitung entstehen, welcher Folgeschäden verursachen kann.
Eine leicht bis stark verstopfte Anschlussleitung können Sie durch eine Befahrung der Leitungen identifizieren. Die Problemfeststellung hat durch ein von Ihnen beauftragtes Fachunternehmen zu erfolgen. Sofern die Verstopfung der Hausanschlussleitung bis zum Kontrollschacht auf Ihrem Grundstück lokalisiert wird, haben Sie die laufende Unterhaltung auf Ihre Kosten durchzuführen (vgl. § 13 Abs. 6 S. 1 der Entwässerungssatzung der Stadt Ibbenbüren).
Wenn die Verstopfung der Grundstücksanschlussleitung bis einschließlich des Einsteigschachts (Kontrollschacht im öffentlichen Straßenraum) lokalisiert wird, melden Sie dies bitte unverzüglich dem genannten Ansprechpartner der Abteilung für Stadtentwässerung. Falls die Verstopfung oder sogar der Rückstau außerhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgt, können Sie eigenständig Abhilfe schaffen. In diesem Fall muss eine Meldung an die E-Mail Adresse stadtentwaesserung@ibbenbueren.de innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Der Meldung sind zwingend Bilder beizufügen.
Weitere Auskünfte kann Frau Wrocklage aus der Abteilung für Stadtentwässerung geben.
Wenn durch einen Rückstau wegen eines Wurzeleinwuchs durch einen städtischen Baum bei Ihnen Schäden entstanden sind, kann durch fachtechnische Bewertung überprüft werden, wer den Schaden trägt. Schäden, welche eigenständig, ohne vorherige Anzeige bei der Stadt Ibbenbüren bzw. ohne entsprechende fachkundige Firmen, beseitigt worden sind, werden in der Regel nicht übernommen. Eine Dokumentation des Schadens und deren Beseitigung sind unerlässlich. Schadensmeldungen inkl. der entsprechenden Rechnungen und der Bildnachweise senden Sie bitte innerhalb von 7 Tagen über das Kontaktformular an die E-Mail Adresse stadtentwaesserung@ibbenbueren.de.
An wen muss ich mich wenden?
- Ansprechpartnerin für präventive Maßnahmen ist Frau Wrocklage (05451 931-6628; michelle.wrocklage@ibbenbueren.de)
- Ansprechpartner/innen für Verstopfungen sind Frau Wrocklage (05451 931-6628; michelle.wrocklage@ibbenbueren.de) und Herr Beckmann (05451 931-6622; horst.beckmann@ibbenbueren.de)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für Schadensmeldungen verwenden Sie bitte das Kontaktformular und fügen entsprechende Rechnungen und Bildnachweise der Schadensmeldung bei.
Rechtsgrundlage
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