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Ausnahme vom gesetzlichen Mindestalter

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.

Eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestalter wird häufig dann benötigt, wenn eine 17-jährige Person ohne Begleitperson ein Fahrzeug zur Ausbildungsstelle fahren möchte.

Welche Gebühren fallen an?

  • Klasse B: 90,10 Euro
  • Klasse L: 55,10 Euro

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnisverordnung, Paragraf 74 in Verbindung mit Paragraf 10

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn die Ausnahmegenehmigung sich auf einen Führerschein der Klasse B beziehen soll
  • Ausbildungsvertrag
  • Nachweis des Arbeitgebers über Arbeitszeiten
  • Nachweis über Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Wenn die Ausnahmegenehmigung sich auf einen Führerschein der Klasse L beziehen soll
  • Nachweis über Betriebsgröße (ausgefüllter Vordruck)
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer