Ausnahme vom gesetzlichen Mindestalter
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.
Eine Ausnahme vom gesetzlichen Mindestalter wird häufig dann benötigt, wenn eine 17-jährige Person ohne Begleitperson ein Fahrzeug zur Ausbildungsstelle fahren möchte.
Formulare zum Herunterladen
Welche Gebühren fallen an?
- Klasse B: 90,10 Euro
- Klasse L: 55,10 Euro
Rechtsgrundlage
Fahrerlaubnisverordnung, Paragraf 74 in Verbindung mit Paragraf 10
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn die Ausnahmegenehmigung sich auf einen Führerschein der Klasse B beziehen soll
- Ausbildungsvertrag
- Nachweis des Arbeitgebers über Arbeitszeiten
- Nachweis über Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Wenn die Ausnahmegenehmigung sich auf einen Führerschein der Klasse L beziehen soll
- Nachweis über Betriebsgröße (ausgefüllter Vordruck)
- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer