Einbürgerung
Zuständig für Einbürgerungen ist das Amt für Zuwanderung, Aufenthalt und Einbürgerung des Kreises Steinfurt. Die Stadt Ibbenbüren nimmt Anträge hierzu entgegen und leitet sie an den Kreis Steinfurt weiter. Wichtig: Bitte schicken Sie Ihren Antrag nicht selbst zum Kreis Steinfurt.
Unter dem Link www.einbuergerung.de finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für die deutsche Staatsangehörigkeit, der Antragstellung und dem Verfahren der Einbürgerung. Über einen digitalen Quick-Check können Sie auf der Seite überprüfen, ob sie die Voraussetzungen grundsätzlich erfüllen.
Aufgrund der gestiegenen Anfragen nach Terminen besteht die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste für einen Einbürgerungstermin setzen zu lassen. Melden Sie sich dazu gerne unter der Rufnummer 05451 931-3200 und geben Sie Ihren vollständigen Namen und eine Telefonnummer an. Sobald wieder neue Termine vergeben werden, meldet sich der/die Sachbearbeiter/in telefonisch bei Ihnen.
Formulare zum Herunterladen
- Vorblatt zum Einbürgerungsantrag
- Antrag auf Einbürgerung
- Einbürgerungsunterlagen für einzelne Personen ab 16 Jahren
- Einbürgerungsunterlagen für miteinzubürgernde Kinder unter 16 Jahren
- Einbürgerungsunterlagen für verheiratete/geschiedene Personen / Personen in Lebenspartnerschaften
- Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitausweises
- Einkommensbescheinigung für Selbstständige
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen persönlichen Termin erhalten haben, bringen Sie das ausgefüllte Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen vollständig im Original und in Kopie zum Termin mit. Reichen Sie Ihren Einbürgerungsantrag bitte nicht vorab per Post oder als E-Mail ein. Diese Anträge werden Ihnen wieder zurückübersandt. Im Termin wird Ihr Antrag auf Vollständigkeit geprüft und danach an den Kreis Steinfurt übersandt.
Sobald Ihr Antrag beim Kreis Steinfurt eingegangen ist, erhalten Sie eine schriftliche Eingangsbestätigung des Kreises Steinfurt, dass Ihr Antrag dort vorliegt und dort weiter bearbeitet wird. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl an Einbürgerungsanträgen derzeit mit einer langen Wartezeit gerechnet werden muss, bis über den Antrag entschieden wird. Sehen Sie daher von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab.
Bei Beginn der Antragsbearbeitung werden Sie schriftlich informiert und fehlende bzw. veraltete Unterlagen werden von Ihnen angefordert. Bis alle Voraussetzungen abschließend geprüft wurden, dauert es in der Regel einige Monate.
Liegen alle Voraussetzungen vor, erhalten Sie die Einladung zur Aushändigung der Einbürgerungsurkunde und den Gebührenbescheid. Die anfallenden Gebühren entnehmen Sie den Informationen unter „Kosten“ auf dieser Seite.
Mit Erhalt der Einbürgerungsurkunde erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Vereinbaren Sie anschließend einen Termin im Bürgerbüro der Stadt Ibbenbüren, um Ihren deutschen Personalausweis und/oder Reisepass zu beantragen.
Voraussetzungen
In der Regel müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben (sogenannte „Anspruchseinbürgerung“):
- Sie laben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
- Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
- Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
- Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
- Sie bekennen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
- Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
- Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen („Ausschlussgründe“).
Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthalt bei besonders guten Integrationsleistungen
Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit in Ausnahmefällen auch früher beantragen. Wenn Sie sich zum Beispiel besonders in die Gesellschaft einbringen und sich um eine zügige Integration bemühen, können Sie sich auch schon nach drei Jahren Aufenthalt in Deutschland einbürgern lassen. Dafür müssen Sie jede der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie halten sich seit mindestens drei Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland auf.
- Sie können besonders gute Integrationsleistungen nachweisen, etwa durch besonders gute Leistungen in der Schule oder im Beruf oder Sie arbeiten ehrenamtlich beispielsweise bei der Feuerwehr oder engagieren sich im sozialen Bereich.
- Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren.
- Sie beherrschen die deutsche Sprache mindestens auf der Stufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Ausschlussgründe
Es gibt Gründe, die in der Regel ausschließen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Diese sind unter anderem:
- Sie haben Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten oder Sie haben gegen die Verfassung verstoßen.
- Sie hatten in der Vergangenheit verfassungsfeindliche Überzeugungen. In diesem Fall müssen Sie dem Verfassungsschutz und der Staatsangehörigkeitsbehörde glaubhaft darlegen, dass Sie diese Überzeugungen nicht mehr haben.
- Sie missachten die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau.
- Sie sind mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet („Mehrehe“).
- Sie sind verheiratet mit einer Person, die mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird prüfen, ob eine Einbürgerung für Sie ausgeschlossen ist.
Mehrstaatigkeit
Sie müssen Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) nicht aufgeben, um den deutschen Pass zu erhalten. Nach deutschem Recht ist die Mehrstaatigkeit grundsätzlich für alle möglich.
Allerdings kann es sein, dass in dem Land oder den Ländern Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en) andere Regelungen gelten, zum Beispiel, dass Sie Ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) automatisch verlieren, wenn Sie sich in Deutschland einbürgern lassen. Wenn Sie dazu Fragen haben, sollten Sie sich an die Botschaft oder ein Konsulat des Landes bzw. der Länder Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit(en) werden.
Welche Gebühren fallen an?
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Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeiten können unterschiedlich lange dauern und hängen vom Einzelfall ab. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von 18 Monaten und länger.
Welche Fristen muss ich beachten?
Fristen müssen nicht beachtet werden.