Inhalt

Unsere Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Gewerbeabmeldung

Online-Dienste


Wer den selbstständigen Betrieb eines bestehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder auch einer unselbstständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der Stadt Ibbenbüren, Abteilung Sicherheit, Ordnung und Gewerbe, als zuständige Behörde gleichzeitig anzeigen. Gleichzeitig bedeutet, dass die Anzeige mit der Aufgabe erfolgen muss.

Wer gegen die Anzeigepflicht verstößt, zum Beispiel eine Gewerbeanzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig; eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1000 Euro geahndet werden (§ 146 GewO).

Die Gewerbeabmeldung kann per E-Mail, per Post oder direkt über den Link „Online-Gewerbeanzeige“ erfolgen. Sofern Sie noch Fragen haben oder einen persönlichen Termin vereinbaren möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeitenden auf.

Formulare zum Herunterladen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass
  • Aufenthaltsgenehmigung (für Ausländer)

Welche Gebühren fallen an?

keine