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Statusänderung der Wohnung (Haupt- und Nebenwohnung)

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.

Verfügt eine Person über mehrere Wohnungen, ist die Hauptwohnung an dem Ort, an dem sich die Person überwiegend aufhält. Bei Verheirateten gilt die Familienwohnung automatisch als Hauptwohnung.

Wer in Ibbenbüren nur mit einer Nebenwohnung gemeldet ist, tatsächlich aber inzwischen überwiegend in Ibbenbüren lebt, muss eine Statusänderung der Wohnung vornehmen. Aus der Nebenwohnung in Ibbenbüren wird dann die Hauptwohnung oder auch die alleinige Wohnung, je nach Situation.

Voraussetzungen

Sie sind in Ibbenbüren nur mit einer Nebenwohnung gemeldet. Tatsächlich aber leben Sie inzwischen überwiegend in Ibbenbüren.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann unmittelbar erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag kann nur persönlich im Bürgerbüro gestellt werden, da eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Meldeschein „Erklärung zur Änderung des Wohnungsstatus“
  • Beiblatt zur Anmeldung (nur wenn weiterhin mehrere Wohnungen vorhanden sind)

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz