Inhalt

Unsere Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Wohnraumförderung

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Fachdienst Soziales ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden (s. „Kontakt“) vereinbart werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt auf der Basis prognostizierter Bedarfe Fördermittel für den Wohnungsbau bereit. Ziel der Wohnraumförderung ist, für alle Bevölkerungsschichten erschwinglichen Wohnraum zu schaffen.

Die Stadt Ibbenbüren berät interessierte Investoren und Vermieter zu entsprechenden Fördermöglichkeiten und bietet hierzu verschiedene Teildienstleistungen an. Hierzu gehören unter anderem das Ausstellen von Zinsbescheinigungen für öffentliche Baudarlehen sowie das Erstellen von Wirtschaftlichkeits- beziehungsweise Mietberechnungen.

Was sollte ich noch wissen?

Wohnungsbelegung

Der Verfügungsberechtigte darf eine öffentlich geförderte Wohnung einem Wohnungssuchenden nur zum Gebrauch überlassen, wenn dieser ihm vor der Überlassung eine Bescheinigung über die Wohnberechtigung (Wohnberechtigungsschein, WBS) übergibt.

Kontrollen

Der geförderte Wohnungsbestand wird in regelmäßigen Abständen vor Ort kontrolliert. Bauliche Veränderungen, Belegung und Miete sind hierbei die wesentlichen Prüfkriterien.

Weitere Informationen zum Thema

Weitergehende Informationen zu Fördermöglichkeiten des Landes Nordrhein-Westfalen im Bereich der Wohnraumschaffung finden Sie im Internet: