Winterdienst
Die Stadt Ibbenbüren ist nach dem Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen für die Reinigung öffentlicher Straßen innerhalb geschlossener Ortslagen verantwortlich. Hierzu gehört auch der Winterdienst.
Die Handhabung der Reinigungspflicht und des Winterdienstes – einschließlich der Pflichten von Bürgern beziehungsweise Anliegern in diesem Zusammenhang – ist in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Ibbenbüren geregelt.
In der städtischen Straßenreinigungssatzung finden sich unter anderem Angaben
- zur Reinigungspflicht der für den öffentlichen Verkehr zur Verfügung gestellten Straßen
- zur Art und zum Umfang der Reinigungspflicht
- zur Übertragung von Reinigungspflichten auf Anlieger
- zu Gebühren
- zu den jeweiligen Straßen (nach Verkehrsbedeutung und Reinigungshäufigkeit der Fahrbahn- wie auch der Gehwegreinigungspflicht)
Formulare zum Herunterladen
- PDF-Datei: 1.3 MB
Welche Gebühren fallen an?
Etwaige anfallende Gebühren ergeben sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Ibbenbüren.
Rechtsgrundlage
- PDF-Datei: 487 kB
- Straßenreinigungsgesetz Nordrhein-Westfalen