Widerspruchs- und Einwilligungsrechte
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine unter dieser Nummer vereinbart werden: 05451 931-3333 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr)
Gegen die Weitergabe persönlicher Daten durch die Stadt Ibbenbüren können Sie Widerspruch einlegen. Dies betrifft die Datenweitergabe an
- Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmung, gemäß Paragraf 50, Absatz 1 Bundesmeldegesetz
- eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, wenn Sie als Familienangehörige (Ehegatten, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder aber gar keiner Religionsgesellschaft angehören (dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden), gemäß Paragraf 42, Absatz 3 Bundesmeldegesetz
- die Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial gemäß Paragraf 58 c, Absatz 1 Soldatengesetz (nur an im Folgejahr volljährig werdende Personen), gemäß Paragraf 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz
- Mitglieder parlamentarischer oder kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen, gemäß Paragraf 50, Absatz 2 Bundesmeldegesetz
- Adressbuchverlage, gemäß Paragraf 50, Absatz 3 Bundesmeldegesetz
Nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung geben wir Daten für Werbezwecke oder für den Adresshandel (Paragraf 44, Absatz 3 Bundesmeldegesetz) weiter.
Auf diese kostenlose Rechte werden Sie bei jeder Anmeldung hingewiesen. Sie können die Erklärungen aber auch jederzeit bei der Stadt Ibbenbüren abgeben.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann unmittelbar erfolgen.