Wirtschaftliche Jugendhilfe
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe umfasst finanzielle Leistungen nach den gesetzlichen Maßgaben der Jugendhilfe. Hierzu gehören
- die Übernahme der Entgelte bei einer Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen oder anderen betreuten Wohnformen
- die Übernahme der Kosten für die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen bei ambulanten und teilstationären Hilfen
- die Gewährung von Krankenhilfe bei der Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Heimen und Vollzeitpflege
- die Gewährung von einmaligen Leistungen an Kinder und Jugendliche im Falle der Fremdunterbringung
- die Zahlung von Pflegegeld bei Erziehung in Vollzeitpflege gemäß Festlegung des Landes Nordrhein-Westfalen
- die Festsetzung der Kostenbeiträge der Unterhaltspflichtigen im Falle einer Fremdunterbringung der Kinder und Jugendlichen