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Ummeldung Wohnsitz

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine unter dieser Nummer vereinbart werden: 05451 931-3333 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr)

Online-Dienste

Sie können sich ganz einfach online an- bzw. ummelden. Hierzu benötigen Sie:

  • einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion sowie dazugehöriger PIN oder eine eID-Karte (für EU-Bürgerinnen und -Bürger)
  • ein behördliches Nutzerkonto (zum Beispiel über die BundID)
  • ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein USB-Kartenlesegerät sowie die AusweisApp2

Wie genau es funktioniert, erfahren Sie hier:


Auch wenn man innerhalb des eigenen Wohnortes umzieht, muss man sich bei der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ummelden.

Die Anmeldung erfolgt jeweils

  • persönlich durch Sie
  • oder durch eine von Ihnen hierzu schriftlich bevollmächtigte Person, die einen von Ihnen unterschriebenen und ausgefüllten Meldeschein mitbringt

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung kann unmittelbar erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Ummeldung muss persönlich oder durch einen Vertreter im Bürgerbüro erfolgen, da bei der Ummeldung der Personalausweis vor Ort geändert wird.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • ein vom Antragsteller unterschriebener Meldeschein muss nur mitgebracht werden, wenn die antragstellende Person nicht selbst zur Ummeldung erscheint
  • Vollmacht zur Ummeldung, wenn die antragstellende Person nicht selbst zum Ummelden erscheint

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ummeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach Umzug in eine andere Wohnung erfolgen.

Rechtsgrundlage

Bundesmeldegesetz

Was sollte ich noch wissen?

Wenn die Ummeldung durch einen Vertreter im Bürgerbüro erfolgt, muss der Vertreter einen vom Antragsteller unterschriebenen und ausgefüllten Meldeschein mitbringen.