Ummeldung Wohnsitz
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.
Auch wenn man innerhalb des eigenen Wohnortes umzieht, muss man sich bei der jeweiligen Gemeinde- oder Stadtverwaltung ummelden.
Die Anmeldung erfolgt jeweils
- persönlich durch Sie
- oder durch eine von Ihnen hierzu schriftlich bevollmächtigte Person, die einen von Ihnen unterschriebenen und ausgefüllten Meldeschein mitbringt
Formulare zum Herunterladen
- Ummeldung bei der Meldebehörde (Anmeldung bei Wohnungswechsel innerhalb derselben Kommune)
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes
- Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde
- Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde
- Wohnungsgeberbestätigung -Auszug- zur Vorlage bei der Meldebehörde
- PDF-Datei: 23 kB
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann unmittelbar erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Ummeldung muss persönlich oder durch einen Vertreter im Bürgerbüro erfolgen, da bei der Ummeldung der Personalausweis vor Ort geändert wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Wohnungsgeberbescheinigung
- vom Antragsteller unterschriebener Meldeschein
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach Umzug in eine andere Wohnung erfolgen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn die Ummeldung durch einen Vertreter im Bürgerbüro erfolgt, muss der Vertreter einen vom Antragsteller unterschriebenen und ausgefüllten Meldeschein mitbringen.