Stellplatzablöseverträge
Die Stellplatzverpflichtung für ein Bauvorhaben kann durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Ibbenbüren abgelöst werden. Das Geld wird für die Herstellung von öffentlichen Stellplätzen verwendet.
Voraussetzungen
Notwendige KfZ-Stellplätze oder Fahrradstellplätze können auf dem Baugrundstück selbst nicht nachgewiesen werden.
Vertrag und Bankbürgschaft sind Voraussetzungen für eine Baugenehmigung.
Bearbeitungsdauer
zirka vier Wochen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag mit der Bitte um Abschluss eines Ablösevertrages
- selbstschuldnerische unbefristete Bankbürgschaft zur Absicherung der Zahlung (bei Vertragsabschluss)
Welche Gebühren fallen an?
Ablösebeträge je Kfz- oder Garagenstellplatz:
- 9600 Euro in Gebietszone I (Innenstadt)
- 6000 Euro in Gebietszone II
Ablösebeträge je Fahrradabstellplatz:
- 580 Euro in Gebietszone I (Innenstadt)
- 360 Euro in Gebietszone II
Rechtsgrundlage
- PDF-Datei: 1.4 MB
- Bauordnung NRW 2018
Was sollte ich noch wissen?
Bei größeren Bauvorhaben sollte der Bedarf an Stellplätzen rechtzeitig mit der Bauaufsichtsbehörde (Stadt Ibbenbüren) geklärt werden.