Stadtarchiv
Online-Dienste
In Ibbenbüren können Sie zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familie oder zu Klärung von Rechtsfragen Archivgut im Stadtarchiv auswerten.
Voraussetzungen
Die Benutzung des Archivs ist für jede Person möglich, die ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme in Archivalien hat, soweit gesetzliche Bestimmungen, Regelungen der Stadt Ibbenbüren oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivgutes dem nicht entgegenstehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ibbenbüren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird dringend empfohlen. Bei nicht angemeldeten Archivbesuchen müssen unter Umständen längere Wartezeiten oder eine wiederholte Anreise in Kauf genommen werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Das Archivgut, die Findmittel sowie die Buchbestände des Archivs können nur in den Räumen des Archivs während der festgesetzten Öffnungszeiten benutzt werden.
Die Versendung von Archivalien an Privatpersonen ist nicht zulässig.