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Schädlingsbekämpfung

Ratten sind scheue, vorwiegend dämmerungs- und nachtaktive Tiere mit überaus großer Anpassungsfähigkeit. Sie sind häufig in Kanalisationsanlagen, Parkanlagen, Grünanlagen, Fußgängerzonen, auf Müllkippen und in Wohngebieten zu finden, weil den Tieren dort große und leicht zugängliche Nahrungsquellen zur Verfügung stehen. In deutschen Großstädten kommen zirka drei Ratten auf einen Einwohner.

Das Sichten einzelner Ratten spricht nicht direkt für einen Rattenbefall, von dem eine gesundheitliche Gefahr im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ausgeht. Hinweise für einen Rattenbefall sind zum Beispiel Löcher, Rattenkot, Nageschäden, Gangsysteme und das Auftreten von mehreren Ratten insbesondere tagsüber.

Übertragen von Krankheiten

Freilebende Ratten können als Krankheitsüberträger direkt oder indirekt verschiedene Krankheitserreger mit den von ihnen ausgelösten Krankheiten übertragen. Zwar ist eine komplette Ausrottung der Nager aufgrund ihrer enormen Fruchtbarkeit nicht möglich, doch kann ihr Bestand durch nachhaltige Bekämpfung und eine Reduzierung des Nahrungsangebotes in Grenzen gehalten bzw. dezimiert werden.

Vorbeugenden Maßnahmen

Den vorbeugenden Maßnahmen kommt bei der Bekämpfung eine besondere Bedeutung zu. Prinzipiell gilt, dass Ratten nur dort vorkommen, wo es auch Nahrung und Nistmöglichkeiten für sie gibt. Werden ihnen diese Lebensgrundlagen durch vorbeugende Maßnahmen von vorneherein entzogen, so kann eine dauerhafte Ansiedlung dieser Schädlinge verhindert werden. Helfen Sie bei der Umsetzung folgender Maßnahmen mit: nur dann kann eine wirksame Bekämpfung gelingen.

Folgende Maßnahmen werden empfohlen:

  • Entsorgen Sie keine Lebensmittel- und Speisereste über die Toilette oder Spülbecken und somit über die Kanalisation
  • Entsorgen Sie Abfälle (wie Speisereste) nur in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter
  • Halten Sie alle Müllbehälter stets verschlossen und wechseln Sie diese, wenn sie beschädigt sind und halten Sie das Umfeld sauber
  • Verwenden Sie ausschließlich geschlossene Kompostiersysteme
  • Gekochte Speisereste und tierische Abfälle (wie Knochen, Fleisch) gehören nicht auf den Kompost
  • Vermeiden Sie die Fütterung von wildlebenden Tieren sowie Haustieren im Freien, Ratten profitieren von den nicht aufgenommenen Nahrungsresten
  • Bewahren Sie keine Nahrungs- und Futtermittel offen auf Ihrem Grundstück auf
  • Achten Sie in Ihrem Wohnumfeld auf hygienische und saubere Verhältnisse
  • Wenn Sie unterwegs sind, werfen Sie Lebensmittelreste nicht achtlos weg, sondern benutzen Sie die dafür vorgesehenen Müllbehälter
Ratten auf städtischen Grundstücken

Sollten Sie einen Rattenbefall auf städtischen Grundstücken (Gehwege, Straßen, Straßenbegleitgrün, Spielplätze, öffentliche Grünflächen) feststellen, können Sie den Rattenbefall unter anderem über den Mängelmelder melden, je nach betroffenem Grundstück wird dann direkt die zuständige Stelle informiert. Ebenso können Sie den Befall direkt per E-Mail bekannt geben.

Ratten auf privaten Grundstücken

Zur Durchführung von Rattenbekämpfungsmaßnahmen sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder die sonstigen Grundstücksberechtigten verpflichtet. Im Falle, dass die Grundstückseigentümer dieser Verpflichtigung zur eigenverantwortlichen Bekämpfung nicht nachkommen, kann die Bekämpfung den Grundstückseigentümern durch Ordnungsverfügung aufgegeben werden. Die Verantwortlichkeit der Grundstückseigentümer und die Bekämpfung dieser Schädlinge sind je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Aber auch im Rahmen des präventiven Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich. Als präventive Maßnahme empfiehlt es sich, regelmäßig die Rohrleitungen im Gebäude zu kontrollieren und schadhafte zeitnah auszutauschen, um zu vermeiden, dass Ratten auf diesem Wege ins Gebäude gelangen. Verschließen Sie offene Stellen am Gebäude, wie Lüftungsöffnungen in Bodennähe durch Gitter oder ähnliches.

Sollten Sie einen Rattenbefall auf Privatgrundstücken feststellen, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Grundstückseigentümer. Sofern Ihnen der Eigentümer nicht bekannt ist, befragen Sie bitte entweder die Bewohner des betroffenen Grundstückes nach dem Eigentümer oder Vermieter oder informieren Sie die Bewohner über den Missstand, sodass diese den Vermieter informieren können. Als Mieter wenden Sie sich bitte direkt an den Eigentümer oder Vermieter.

Rattenbekämpfungsmittel

Eine Bekämpfung von Ratten und anderen Schädlingen erfolgt in der Regel unter Einsatz von hochgiftigen Chemikalien. Der Umgang mit diesen gefährlichen Mitteln sollte ausschließlich dem dafür geschulten Fachpersonal vorbehalten bleiben. Wenden Sie sich im Bedarfsfalle an die im Branchenverzeichnis aufgeführten Fachfirmen.

Rechtsgrundlage

  • Infektionsschutzgesetz
  • Ordnungsbehördengesetz (OBG)