Nachbarbeschwerde
Ein nachbarliches Abwehrrecht gegen ein Bauvorhaben oder gegen eine bestimmte Nutzung eines benachbarten Grundstückes steht Nachbarn im Rahmen des baurechtlichen Nachbarschutzes in begrenztem Umfang zu. Die Stadt Ibbenbüren bietet Bürgerinnen/Bürgern hierzu die Dienstleistung der Nachbarbeschwerde an.
Die städtische Bauaufsicht
- prüft, ob und in welchem Umfang eine relevante Beeinträchtigung gegeben ist beziehungsweise ob und inwiefern baurechtswidrige Zustände vorliegen
- führt Baukontrollen oder Ortsbesichtigungen durch
- leitet gegebenenfalls weitere Schritte ein
Eine Nachbarbeschwerde ist grundsätzlich
- schriftlich, gegebenenfalls per E-Mail
- mit vollständigen Informationen (Lage und Anschrift des Nachbargrundstückes)
- mit einer Erläuterung, gegen welche öffentliche Bauvorschrift, die nachbarliche Belange tangiert, verstoßen wird
- hilfreicherweise unter Vorlage aussagekräftiger Lichtbilder
- mit vollständigem Namen sowie mit der Anschrift der Absenderin/des Absenders
einzureichen. Auf mündlichen, telefonischen oder gar anonymen Antrag wird die Bauaufsichtsbehörde prinzipiell nicht tätig.
Formulare zum Herunterladen
Voraussetzungen
Nachbarliche Abwehrrechte im Sinne des Baurechts können grundsätzlich nur Eigentümer, Miteigentümer oder Erbbauberechtigte benachbarter Grundstücke geltend machen, nicht hingegen Mieter und Pächter.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formular Nachbarbeschwerde (siehe „Formulare zum Herunterladen“)
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren zwischen 50 Euro und 500 Euro nach Zeitaufwand fallen nur an, wenn bei der Überprüfung kein Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften festgestellt wird.
Näheres: Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW (Tarifstelle: 3.1.8.1.2, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=32220230815093434462)
Welche Fristen muss ich beachten?
Was sollte ich noch wissen?
Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde
Die Bauaufsichtsbehörde ist nur für die Einhaltung des öffentlichen Baurechts verantwortlich, nicht jedoch für Belange, die das private Baurecht beziehungsweise das Nachbarrecht betreffen.
Konsequenzen einer Anzeige
Eine Anzeige hat oftmals zur Folge, dass daraus eine Vielzahl von Vorgängen entsteht. Bei der Überprüfung auf baurechtswidrige Zustände oder ungenehmigte Baumaßnahmen werden nämlich a l l e Grundstücke in der Umgebung mit einbezogen. Nur so kann dem in einem eventuell folgenden Rechtsstreitverfahren geforderten Grundsatz der Gleichbehandlung Rechnung getragen werden.