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Kindertagespflege

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Für Ibbenbürener Eltern, die nach einer verlässlichen und qualifizierten Betreuung für ihr Kind suchen, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können, ist die Kindertagespflege eine gute Wahl. Besonders für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren stellt die Betreuung bei einer Tagespflegeperson ein geeignetes Angebot dar.

Als familienähnliche Betreuungsform bietet die Tagespflege viele Vorteile, wie etwa

  • variable Festlegung des Betreuungsbedarfs
  • private, häusliche Atmosphäre
  • kleine, überschaubare, familiäre Gruppen
  • Betreuung durch eine feste Bezugsperson

Kindertagespflege findet in der Regel im Haushalt der Tagespflegeperson statt. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen angeboten wird.

Die Kindertagespflege unterliegt in Ibbenbüren hohen Qualitätsstandards. Die in der Kindertagespflege Tätigen werden nach den deutschlandweit anerkannten Curricula des Deutschen Jugendinstituts qualifiziert und bilden sich kontinuierlich weiter. Sie arbeiten mit den Eltern, anderen Tagespflegepersonen, Familienzentren sowie mit dem Fachdienst Kinder, Jugend und Familie der Stadt Ibbenbüren eng zusammen. Betreuung, Förderung und Bildung des jeweiligen Kindes stehen dabei im Mittelpunkt.

Vor Aufnahme der Tätigkeit wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Ibbenbüren e.V. überprüft, ob die Person für ihre Tätigkeit geeignet ist. Fachberater*innen des SkF stehen ihnen und Eltern beratend zur Seite.

Erste Informationen zur Kindertagespflege und zu Tagespflegepersonen in örtlicher Nähe können Eltern beim Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Ibbenbüren e.V. erhalten (siehe „An wen muss ich mich wenden?“). Der SkF ist städtischerseits mit der Organisation der Kindertagespflege beauftragt. Die dortigen Fachberater stehen für eine Vielzahl von Aspekten zur Verfügung, wie zum Beispiel zu

  • grundlegenden Informationen zur Kindertagespflege
  • Vermittlung von Tagesmmüttern oder -vätern
  • konkreten Betreuungsbedarfen
  • persönlichen Vorstellungen von Eltern bezüglich der Tagespflegestelle

Ab welchem Alter kann ein Kind die Betreuung in Anspruch nehmen?

Für Kinder ab einem Jahr besteht ein Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung. Eltern soll ein bedarfsgerechtes Angebot gemacht werden. Bedarfsgerecht ist ein Angebot dann, wenn Eltern hierdurch Erwerbstätigkeit oder Schulausbildung und Kindertagesbetreuung besser miteinander vereinbaren können.

Der Rechtsanspruch auf Kindertagesbetreuung wird unter Berücksichtigung der genannten Rahmenbedingungen erfüllt, wenn mindestens ein Angebot von 20 Stunden pro Woche gemacht wird. Ein höherer Betreuungsbedarf ist seitens der Eltern entsprechend nachzuweisen.

An wen muss ich mich wenden?

Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ibbenbüren

Oststraße 39
49477 Ibbenbüren

Detaillierte Kontaktdaten zu den Ansprechpartnern des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. Ibbenbüren gibt es unter folgendem Link:
https://www.skf-ibbenbueren.de/fachdienste/kindertagespflege/fachberatung-stadt-ibbenbueren

Weitergehende Informationen

Für weitere Fragen oder Informationen stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

Buchstabenbereich A-K

Marion Liedmeier

Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren

  • Telefon: 05451 931-5173
  • Fax: 05451 931-85173
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: 732

Buchstabenbereich L-Z

Anna Hinken

Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren

  • Telefon: 05451 931-5118
  • Fax: 05451 931-85118
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: 732

Welche Gebühren fallen an?

Für die Betreuung in der Kindertagespflege fallen keine Gebühren an, sehr wohl aber Elternbeiträge.

Die Höhe des monatlichen Kostenbeitrages für die Kindertagespflege richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern und der gebuchten Betreuungszeit.

Mit dem Festsetzungsbescheid wird das Einkommen der Eltern einer Einkommensstufe in der Elternbeitragstabelle zugeordnet. Darüber hinaus wird der monatliche Kostenbeitrag festgesetzt. Nähere Erläuterungen, wie das maßgebliche Einkommen der Eltern berechnet wird, sind der Elternbeitragssatzung entnehmbar (siehe „Formulare zum Herunterladen“).

Liegt das maßgebliche Jahreseinkommen der Eltern unter 25.000 Euro, werden keine Elternbeiträge erhoben.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Buchstabenbereich A-G

Andrea Albers

Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren

  • Telefon: 05451 931-5111
  • Fax: 05451 931-85111
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: 528

Buchstabenbereich H-K

Barbara Henkemeier

Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren

  • Telefon: 05451 931-5117
  • Fax: 05451 931-85117
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: 527

Buchstabenbereich L-R

Manuela Hoffeld

Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren

  • Telefon: 05451 931-5119
  • Fax: 05451 931-85119
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: 527

Buchstabenbereich S-Z

Tatjana Obert

Alte Münsterstraße 16
49477 Ibbenbüren

  • Telefon: 05451 931-5123
  • Fax: 05451 931-85123
  • E-Mail: E-Mail
  • Raum: 528