Jagdschein
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.
Ein Jagdschein ist die Voraussetzung dafür, dass eine Person der Jagd nachgehen darf. Er berechtigt dazu, für die Jagd eine Waffe zu nutzen.
Formulare zum Herunterladen
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- bestandene Jägerprüfung
- Jagdhaftpflichtversicherung mit entsprechender Deckung
- Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz
- einwandfreies Führungszeugnis
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag auf einen Jagdschein kann im Bürgerbüro gestellt werden. Die weitere Bearbeitung erfolgt durch den Kreis Steinfurt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles, biometrietaugliches Foto (bei Erstbeantragung oder wenn der Jagdschein nicht mehr verlängerbar ist)
- Nachweis über bestandene Jägerprüfung
- Nachweis über abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- Nachweis über die persönliche Zuverlässigkeit nach dem Waffengesetz
- Führungszeugnis
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr wird vom Kreis Steinfurt festgesetzt und Ihnen per Zahlschein nach Beantragung des Jagdscheins schriftlich mitgeteilt. Gegebenenfalls erfragen Sie die Höhe der Gebühr vorab bitte direkt beim Kreis Steinfurt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Bundesjagdgesetz
Was sollte ich noch wissen?
Auf unserer Website erhalten Sie weitergehende, notwendige Informationen zur Beantragung eines Führungszeugnisses.