Hundesteuer
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Bürgerbüro ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
- Telefonisch können Termine unter Telefon 05451 931-190 (Mo.-Fr. 9-12 Uhr) vereinbart werden.
Wer in Ibbenbüren einen Hund oder mehrere Hunde hält, unterliegt als Halter der Hundesteuerpflicht.
Als Hundehalter gilt, wer einen Hund oder mehrere Hunde in ihrem/seinem Haushalt aufgenommen hat.
Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe beziehungsweise zum Anlernen hält, sofern er nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Kommune der Bundesrepublik Deutschland bereits versteuert wird oder aber von der Steuer befreit ist. Die Steuerpflicht tritt in jedem Fall ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe beziehungsweise zum Anlernen den Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Halten mehrere Personen gemeinsam einen Hund oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner.
Steuerermäßigungen beziehungsweise -befreiungen sind auf Antrag möglich.
Die Hundesteuerpflicht erlischt, wenn keine Hunde mehr gehalten werden. Dies ist der Stadt Ibbenbüren entsprechend anzuzeigen, damit eine Abmeldung von der Hundesteuerpflicht vorgenommen werden kann.
Formulare zum Herunterladen
Voraussetzungen
Für Steuerermäßigungen und -befreiungen
Sie sind im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen B, BL, aG oder H.
Bearbeitungsdauer
Eine Bearbeitung kann unmittelbar erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Hundesteuer-Anmeldungen und -Abmeldungen können sowohl im Bürgerbüro als auch in der Steuerabteilung vorgenommen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie eine Anmeldung zur Hundesteuer vornehmen wollen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Angaben zum Hund (zum Beispiel Rasse, Fellfarbe, Alter, Gewicht und Größe)
Wenn Sie eine Befreiung von der Hundesteuer beantragen wollen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gültiger Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen B, BL, aG oder H
- Angaben zum Hund (zum Beispiel Rasse, Fellfarbe, Alter, Gewicht und Größe)
Wenn Sie eine Abmeldung von der Hundesteuer vornehmen wollen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Hundesteuermarke(n)
Welche Gebühren fallen an?
Detaillierte Informationen hierzu bietet Ihnen die Hundesteuersatzung der Stadt Ibbenbüren, die Sie zum Herunterladen unter „Formulare zum Herunterladen“ finden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Detaillierte Informationen hierzu bietet Ihnen die Hundesteuersatzung der Stadt Ibbenbüren, die Sie zum Herunterladen unter „Formulare zum Herunterladen“ finden.
Rechtsgrundlage
- PDF-Datei: 70 kB
Was sollte ich noch wissen?
Ein zugelaufener Hund gilt als in einem Haushalt aufgenommen, wenn er nicht innerhalb von zwei Wochen beim Fachdienst Recht, Ordnung und Bürgerservice der Stadt Ibbenbüren gemeldet und bei einer von diesem bestimmten Stelle abgegeben wird.