Grundstücksteilungen
Die Teilung (Realteilung) bebauter Grundstücke bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde. Bauaufsichtsbehörde ist die Stadt Ibbenbüren.
Grundstücksteilungen werden von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) beantragt. Deshalb sollten Sie eine Erstberatung bei einem Vermessungsbüro wahrnehmen.
Voraussetzungen
Die geplante Grundstücksteilung darf den Regelungen der Bauordnung NRW nicht widersprechen. Insbesondere wird geprüft, ob ein Gebäude noch die notwendigen Grenzabstände aufweist oder es danach noch erschlossen ist.
Bearbeitungsdauer
bei vollständigen Unterlagen ein Monat nach Antragseingang, sonst bis zu drei Monaten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lagepläne mit Eintragung der vorhandenen Gebäude, der Grenzabstände und der Zuwegungen
- gegebenenfalls Baulastantrag
Welche Gebühren fallen an?
- je gebildetes Grundstück 50 Euro bis 250 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
Bauordnung NRW
Was sollte ich noch wissen?
Wenn die Teilung dem Baurecht widerspricht, kann eventuell eine Baulast (Übernahme Grenzabstand, Wegerecht) eingetragen werden. Lassen Sie sich hierzu vom Fachdienst Bauordnung der Stadt Ibbenbüren informieren.