Inhalt

Unsere Dienstleistungen

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Grundsteuer

Fragen und Antworten zur Grundsteuer B

Warum bekomme ich einen neuen Grundsteuerbescheid?

Die Stadt Ibbenbüren stellt die Grundsteuer B rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 wieder auf einen einheitlichen Hebesatz um. Deshalb mussten die Bescheide neu berechnet werden.

Warum gab es im Jahr 2025 unterschiedliche Hebesätze?

Im Jahr 2025 gab es erstmals unterschiedliche Hebesätze für:

  • Wohngrundstücke (651 v.H.)
  • Nichtwohngrundstücke (1172 v.H.)

Ziel war es, die Belastung für Wohngrundstücke zu begrenzen und so die Wohnkosten zu stabilisieren.

Warum wird diese Regelung wieder geändert?

Mehrere Gerichte in Nordrhein-Westfalen haben entschieden, dass diese unterschiedlichen Hebesätze rechtlich unzulässig sind.

Auch wenn noch keine endgültige Entscheidung vorliegt, ist die Rechtslage derzeit unsicher. Für die Stadt besteht deshalb das Risiko von Klagen und Rückzahlungen.

Was gilt jetzt?

Rückwirkend gilt ab dem 1. Januar 2026 wieder ein einheitlicher Hebesatz von 765 v. H. für alle Grundstücke. Das entspricht dem bewährten und rechtlich abgesicherten System der Grundsteuer.

Warum wurde diese Entscheidung getroffen?

Die Entscheidung wurde getroffen, um:

  • rechtliche Risiken zu vermeiden
  • mögliche Rückzahlungen zu verhindern
  • Planungssicherheit für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen

Wichtig: Die Umstellung erfolgt nicht, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen.

Was bedeutet das für mich persönlich?

Durch die Umstellung kann sich Ihre Grundsteuer erhöhen oder verringern. Das hängt davon ab, ob Ihr Grundstück als Wohn- oder Nichtwohngrundstück durch das Finanzamt bewertet worden ist.

Die rückwirkende Erhöhung/Erstattung für das erste und zweite Quartal 2026 wird am 15.05.2026 mitberechnet, die Erhöhung/Erstattung für das dritte und vierte Quartal 2026 am 15.08. bzw. am 15.11.2026.

Für den Fall, dass kein SEPA-Basis-Lastschriftmandat erteilt wurde, bitten wir darum, die Zahlungen entsprechend dem Abgabenbescheid vom 28.04.2026 anzupassen.

Wie wird die Grundsteuer überhaupt berechnet?

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

  1. Das Finanzamt legt den Grundsteuerwert aufgrund Ihrer Angaben fest.
  2. Dieser wird mit einer Steuermesszahl multipliziert.
  3. Die Stadt wendet darauf den jeweils gültigen Hebesatz an.

Das Ergebnis ist die zu zahlende Grundsteuer.

Kann es künftig wieder unterschiedliche Hebesätze geben?

Die Stadt beobachtet die weitere Entwicklung der Rechtsprechung genau. Sollte es künftig eine klare und rechtssichere Grundlage geben, kann das Thema erneut geprüft werden.

Wer entscheidet über den Hebesatz?

Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Ibbenbüren festgelegt. Er wurde am 25.03.2026 mit großer Mehrheit beschlossen.

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen zu Ihrem Bescheid wenden Sie sich bitte an die im Bescheid genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Stadtverwaltung.


Die Stadt Ibbenbüren erhebt von Grundbesitzern eine Grundsteuer.

Unter den Grundbesitz fallen

  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)
  • bebaute und unbebaute Grundstücke laut gesetzlicher Maßgabe (Grundsteuer B)

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Der Berechnung der Grundsteuer liegt ein Steuermessbetrag zugrunde, der vom zuständigen Finanzamt festgelegt wird. Auf den Steuermessbetrag wendet die Stadt ihren Hebesatz an und setzt damit die Grundsteuer fest.

Formulare zum Herunterladen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat

Rechtsgrundlage

Grundsteuergesetz

Was sollte ich noch wissen?

Steuerhebesätze

Die Steuerhebesätze betragen zur Zeit
Grundsteuer A: 323 Prozent
Grundsteuer B: 765 Prozent

Zahlungsverkehr

Wir empfehlen Ihnen den für Sie und uns einfachsten Zahlungsweg: Erteilen Sie uns bei wiederkehrenden Zahlungen eine Einzugsermächtigung. Sie ermöglichen damit eine Verminderung des Verwaltungsaufwandes und helfen somit, Kosten zu sparen.

Alternativ können Sie bei Einmalzahlungen auf verschiedene, von der Stadt Ibbenbüren bereitgehaltene Online-Zahlungsoptionen zurückgreifen. Bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen werden Sie auf diese Bezahlmöglichkeiten hingewiesen.

Einspruchmöglichkeiten

Gegen Festsetzungen im Steuermessbescheid können Sie beim zuständigen Finanzamt Einspruch erheben. Bei der Stadt Ibbenbüren ist dies nicht möglich, da dieser Aspekt nicht in deren Zuständigkeit fällt.