Gewerbeanmeldung
Wer den selbstständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder auch einer unselbstständigen Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen. Zuständig ist in diesem Fall die Stadt Ibbenbüren.
Der Beginn eines erlaubnispflichtigen Gewerbes ohne Erlaubnis, eines Handwerks ohne vorherige Eintragung in die Handwerksrolle beziehungsweise bei Ausländern ohne eine entsprechende Aufenthaltsgenehmigung (siehe hierzu auch Abschnitt „Voraussetzungen“) ist unzulässig. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldbußen geahndet werden.
Formulare zum Herunterladen
Voraussetzungen
- vorherige Eintragung in die Handwerksrolle (im Falle eines handwerklichen Betriebes)
- Aufenthaltsgenehmigung (bei nichtdeutschen Staatsbürgern)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass
- Meldebescheinigung des Wohnsitzes (bei Auswärtigen)
- Erlaubnis (im Falle erlaubnispflichtiger Gewerbe wie zum Beispiel Makler, Baubetreuer, Gaststätten und Spielhallen, Bewachungs- oder Versteigerungsgewerbe, Automatenaufsteller)
- Handwerkskarte (für Handwerker)
- Aufenthaltsgenehmigung (für Ausländer)
Was sollte ich noch wissen?
Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe, Vorabinformationen bei der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer einzuholen.