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Gaststättenerlaubnis

Um eine Gaststätte zu betreiben, bedarf es einer entsprechenden behördlichen Erlaubnis. Die Erteilung einer solchen Konzession geschieht durch die Stadt Ibbenbüren.

Voraussetzungen

Um eine Konzession zu erhalten, müssen Antragsteller verschiedene – zum Teil auch persönliche und finanzielle – Voraussetzungen erfüllen. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen muss jeweils schriftlich bestätigt werden. Siehe hierzu auch „Welche Unterlagen werden benötigt?“.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führungszeugnis
  • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nur bei Speisewirtschaften)
  • Gewerbezentralregister für Antragsteller und Ehegatten
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt- beziehungsweise Gemeindekasse des Wohnortes
  • geprüfter Lageplan und Grundrisszeichnung der Bauordnungsbehörde (nicht älter als ein Jahr alt)
  • Kopie des Pachtvertrages
  • Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen)

Rechtsgrundlage

  • Gewerbeordnung
  • Gaststättengesetz
  • hierauf basierende Verordnungen