Ungewöhnliche Faserstoffe im Abwasser festgestellt
Stadt bittet Betriebe und Einrichtungen um kurzfristige Prüfung ihrer Abwasserströme, um Schäden an der Abwasserreinigung zu vermeiden
Ibbenbüren, 13. März 2026. In der kommunalen Kläranlage sind in den vergangenen Tagen vermehrt ungewöhnliche Faserstoffe im Zulauf festgestellt worden. Die aktuell eingetragenen Mengen liegen deutlich über dem üblichen Maß und erschweren bereits jetzt die Abläufe der Abwasserreinigung.
Nach ersten Beobachtungen weisen die Fasern eine einheitliche Struktur auf, sodass derzeit davon ausgegangen wird, dass sie möglicherweise aus einer gemeinsamen Quelle stammen. Die Stadt lässt die aufgefundenen Stoffe derzeit analysieren, um Herkunft und Zusammensetzung eindeutig feststellen zu können.
Grundsätzlich dürfen Stoffe nur dann in die öffentliche Kanalisation eingeleitet werden, wenn sie den Vorgaben der Abwasserverordnung sowie der kommunalen Abwassersatzung entsprechen. Materialien, die den Betrieb der Kläranlage beeinträchtigen oder die Reinigungsleistung gefährden können, dürfen nicht eingeleitet werden.
Die Stadt weist darauf hin, dass eine unzulässige Einleitung ordnungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Unabhängig davon führen solche Stoffeinträge bereits jetzt zu erheblichen zusätzlichen Betriebsaufwendungen in der Kläranlage.
Gleichzeitig bittet die Stadt alle Unternehmen, Betriebe und Einrichtungen eindringlich darum, ihre betrieblichen Abwasserströme kurzfristig zu überprüfen. Sollte derzeit – auch unbeabsichtigt – eine Einleitung von Faserstoffen oder ähnlichen Materialien erfolgen, wird dringend darum gebeten, diese umgehend einzustellen und die Ursache zu beseitigen.
Vorrangiges Ziel ist es, den Eintrag der Fasern schnellstmöglich zu stoppen, um Schäden an der Abwasserreinigung sowie mögliche Auswirkungen auf Gewässer zu vermeiden.
Die Stadt Ibbenbüren bittet Betriebe, die Hinweise zur möglichen Herkunft der Faserstoffe geben können, um Kontaktaufnahme mit dem Fachdienst Abwasser. Telefon: 05451 931 435.