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Datum: 24.08.2020

Gute Aussichten für fixe Datentransfers

Breitbandausbau in Gewerbegebieten: Vorläufiger Förderbescheid des Bundes liegt vor / Bis zu 200 Ibbenbürener Unternehmen könnten profitieren

Breitband Glasfaser
Immer wichtiger für Bürger, vor allem aber auch für Unternehmen: eine gute Breitbandversorgung, um zu einer schnellen Übertragung betriebswichtiger Daten zu gelangen (Foto: Pixabay)

Ibbenbüren, 24. August 2020. Die gute Nachricht kam via Kreisstadt – und sie verschafft bis zu 200 Ibbenbürener Unternehmen gute Aussichten, was schnelle Datenverbindungen angeht: Die vorläufigen Förderbescheide des Bundes zur Glasfaserversorgung von Gewerbegebieten im Kreis Steinfurt liegen vor. Ibbenbüren ist Teil des Ausbauförderprojektes.

Der Rat der Stadt hatte sich im März mit dem Vorhaben befasst und einstimmig grünes Licht gegeben, und auch im Ibbenbürener Wirtschaftsfrühstück war es im selben Monat – noch passend vor dem Pandemie-Lockdown – vorgestellt worden: Die Stadt Ibbenbüren hat sich an einem Dachantrag des Kreises Steinfurt zum geförderten Ausbau des Breitbandnetzes in Gewerbegebieten beteiligt. Mit dem Vorliegen der vorläufigen Förderbescheide hat sich diese Initiative Ibbenbürens bereits für die heimische Unternehmenslandschaft ausgezahlt.

Hintergrund: Im Vorfeld hatte der Bund eine neue sogenannte Aufgreifschwelle für die Breitbandförderung in Gewerbegebieten bekanntgegeben. Das ist diejenige Schwelle, ab welcher eine Förderung aus Staats- beziehungsweise Steuerzahlermitteln greifen kann. Der bis dato gültige Maßstab hatte bei einer Bandbreite von 30 Mbits/Sekunde je Anschluss gelegen. Dieser Wert markiert allgemein die Grenze zu einer technischen Unterversorgung. Seit der Neuerung gilt ein Gewerbegebiet dagegen als unterversorgt, wenn mindestens drei ansässige Betriebe unterversorgt sind, das heißt zum Beispiel, wenn dort nicht für jeden Arbeitsplatz oder jedes Betriebsmittel (Maschinen et cetera) eine Bandbreite von mindestens 30 MBits/Sekunde zur Verfügung stehen.

Die neue Aufgreifschwelle stellt eine deutliche Verbesserung in der Versorgung von Gewerbegebieten dar, als es bislang im Rahmen der Förderung möglich war. Vorteil der neuen Aufgreifschwelle für Ibbenbüren: Bis zu 200 Unternehmen könnten von dem Ausbauprogramm profitieren, wie im März im Wirtschaftsfrühstück der Stadt dargelegt wurde.

Ziel der Stadt Ibbenbüren ist eine 100-prozentige Versorgung in allen Gewerbegebieten auf FTTB-Basis. (FTTB bedeutet auf Englisch fiber to the building; deutsch: Glasfaser bis zum Gebäude.) Deswegen war bereits 2019 gemeinsam mit der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft Steinfurt (WESt) mbh, der Wirtschaftsförderung des Kreises, eine sogenannte Markterkundung durchgeführt worden, um die Grundlagen für die neuen Förderanträge zu schaffen. Die Beteiligung am Dachantrag des Kreises hatte die Stadt Ibbenbüren in Angriff genommen, weil ein solcher kooperativer Weg meist zu einem schnelleren Verfahren führt. Diesem Ansatz waren auch die Ibbenbürener Bürgervertreter gefolgt, als sie im März ihrerseits grünes Licht für die Beteiligung der Stadt gaben.

Die Förderrichtlinien sehen neben der insgesamt 90-prozentigen Unterstützung durch Bund und Land eine zehnprozentige städtische Eigenbeteiligung vor – so wie im Fall des derzeit laufenden geförderten Breitbandausbaus für rund 1500 unterversorgte Adressen in Ibbenbüren, der in städtischem Auftrag durch die EWE TEL / Osnatel bewerkstelligt wird.

Zügig ist am Ende tatsächlich alles gegangen, wie Ingmar Ebhardt, bei der WESt mbH Projektkoordinator, betont: Ende Juni habe man die Förderanträge zur Glasfaserversorgung der Gewerbegebiete auf den Weg gebracht – „und keine zwei Monate später haben wir die vorläufigen Förderbescheide des Bundes“.

Für die WESt und die beteiligten Projektkommunen wird es im nächsten Schritt zunächst darum gehen, die Kofinanzierung beim Land Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Den üblichen Förderregularien folgend, kann nach Erhalt eines Bescheides über die Kofinanzierung eine endgültige Antragstellung aller Voraussicht nach bis Ende des ersten Quartals 2021 erfolgen. Auch die Bürgervertreter werden ihrerseits noch einmal in der Sache zu entscheiden haben, und zwar zu den exakten Haushaltsmitteln, die für den Ausbau zur Verfügung gestellt werden müssen – so sehen es die rechtlichen Rahmenbedingungen vor.

Schritt für Schritt nicht nur gute, sondern immer bessere Aussichten für Unternehmen.