Inhalt

Urkunden


Nicht selten müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um zum Beispiel heiraten zu können, um Kindergeld zu beantragen, bei Bewerbungen, um eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder um private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Grundsätzlich gilt: Entsprechende Urkunden sind bei demjenigen Standesamt erhältlich, welches diesen Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat, eine Geburtsurkunde etwa bei dem Standesamt, in dessen Zustänidgkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Das Standesamt der Stadt Ibbenbüren stellt, soweit es zuständig ist, aus den hier geführten Personenstandsregistern folgende Urkunden, beglaubigte Ausdrucke und Abschriften her.

  • Geburtsurkunden / mehrsprachige internationale Geburtsurkunden / beglaubigte Geburtenregisterauszüge
  • Sterbeurkunden
  • Eheurkunden / beglaubigte Eheregisterauszüge
  • Lebenspartnerschaftsurkunden

Welche Gebühren fallen an?

  • jeweils 12 Euro
  • je Mehrstück 6 Euro

Was sollte ich noch wissen?

Es besteht bei der Stadt Ibbenbüren die Möglichkeit, Urkunden online zu bestellen. Links hierzu finden Sie unter „Online-Dienste“.