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Schädlingsbekämpfung

Die Stadt Ibbenbüren nimmt Beschwerden über und Hinweise zu Schädlingsbefall entgegen. Dies gilt auch für einen Befall in privaten Gebäuden und auf privaten Grundstücken.

Die Stadt Ibbenbüren geht diesen Beschwerden und Hinweisen nach und überprüft die jeweilige Situation. Sie erlässt Ordnungsverfügungen zur Schädlingsbekämpfung nach dem Bundesseuchengesetz. Sie veranlasst Rattenbekämpfung auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen, an Flussufern und im Kanalnetz.

Für die Durchführung der Schädlingsbekämpfung im privaten Bereich ist die jeweilige Eigentümerin/der jeweilige Eigentümer eines privaten Grundstückes oder Gebäudes verantwortlich. Nur in den Fällen, in denen eine Bekämpfung nicht erfolgt oder keinen Erfolg hatte, können von der Stadt Ibbenbüren Maßnahmen ergriffen werden.

Rechtsgrundlage

  • Ordnungsbehördengesetz (OBG)
  • Bundesseuchengesetz