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Namenserklärungen

Es gibt eine Vielzahl von Namenserklärungen, die beim Standesamt abgegeben werden können:

  • Erklärung zur Namensführung von Ehegatten
  • Erklärung zur Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
  • Erklärung zur Namensführung des Kindes (Namenserteilung, Namensneubestimmung, Einbenennung)
  • Erklärung zur Namensangleichung für Spätaussiedler und Personen, die einen im Ausland erworbenen Namen führen und jetzt dem deutschen Namensrecht unterliegen
  • Erklärung zur Reihenfolge der Vornamen
  • Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung

Zu den Voraussetzungen und den vorzulegenden Unterlagen erteilt das Standesamt Auskunft.