Mietspiegel
Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung
Für einen Besuch im Fachdienst Soziales ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
- Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
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Online-Dienste
Die Stadtverwaltung Ibbenbüren arbeitet zurzeit an der Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels für freifinanzierte Wohnungen.
Bei einem Mietspiegel handelt es sich um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete unter Berücksichtigung von Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage des Wohnraumes. Er dient dazu den Wohnungsmarkt für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieterinnen und Vermieter transparenter zu gestalten und soll helfen, Unklarheiten über die Angemessenheit von Mietpreisen sowie Mietstreitigkeiten zu vermeiden. Vermieterinnen und Vermieter können sich bei Neuvermietung und Mietanpassungen im Rahmen bestehender Mietverhältnisse auf den Mietspiegel stützen.
Die für den Mietspiegel notwendigen Daten über Wohnungen und Mietpreise in Ibbenbüren erhebt der Fachdienst Soziales der Stadtverwaltung.
Die Datenerhebung erfolgt online mittels eines standardisierten Fragebogens. In den letzten Tagen sind alle durch die Stadtverwaltung ermittelten Vermieterinnen und Vermietern über die Erhebung informiert worden. Erbeten werden Angaben zu Art, Alter, Modernisierungsgrad und Ausstattung des Mietobjektes, zur Höhe der monatlichen Nettokaltmiete sowie Aussagen zur energetischen Ausstattung und Beschaffenheit.
Die Stadt Ibbenbüren bittet pro Wohnung einen Fragebogen vollständig auszufüllen. Sollte eine Vermieterin oder ein Vermieter versehentlich keinen Anschreiben erhalten haben, kann dieses im Rathaus angefordert werden.
Für Rückfragen stehen Wiebke Bensmann (Tel. 931-5044) und Silvia Geßner (Tel. 931-5048) zur Verfügung.
Hier geht´s zum Online-Formular:
https://formulare.kaaw.de/findform?shortname=ErBo5&formtecid=8&areashortname=ibb
Formulare zum Herunterladen
- PDF-Datei: 1.1 MB
Welche Gebühren fallen an?
Was sollte ich noch wissen?
Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete einer indivduellen Mietwohnung kann auch der Mietwertrechner verwendet werden.