Inhalt

Arbeitslosengeld II (ALG II)

Wichtiger Hinweis zur Terminvereinbarung

Für einen Besuch im Fachdienst Soziales ist zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

  • Online können Termine bequem unter folgendem Link gebucht werden: Online-Terminvereinbarung
  • Telefonisch können Termine bei den jeweils zuständigen Mitarbeitenden (s. „Kontakt“) vereinbart werden.

Eine Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten sowohl erwerbsfähige Personen (Arbeitslosengeld II) als auch Personen, die mit diesen zusammenleben (Sozialgeld), wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können. Grundlage hierfür ist das Zweite Sozialgesetzbuch (SGB II).

Im Auftrag des Kreises Steinfurt ist die Stadt Ibbenbüren für die Leistungsgewährung zuständig. Dies hat seinen Grund darin, dass der Kreis Steinfurt vom Bund als kommunaler Träger der Aufgaben nach dem SGB II zugelassen worden ist (siehe hierzu auch weiterführende Informationen unter „Was sollte ich noch wissen?“).

Voraussetzungen

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende erhalten erwerbsfähige Personen und mit ihnen zusammenlebende Personen, sofern sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis beziehungsweise Reisepass
  • Mietvertrag und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (bei Mieterstatus)
  • Unterlagen über Wohneigentum (bei Wohneigentümerstatus)
  • Nachweis über die aktuellen Heizkosten
  • Unterlagen zu Versicherungen aller Art (Lebens-, Unfall, Hausrat-, Haftpflichtversicherungen und ähnliches)
  • sämtliche Einkommensnachweise aller Familienangehörigen, die mit im Haushalt leben (Verdienstabrechnungen, Bescheide der Bundesagentur für Arbeit, Wohngeld-, Renten-, Kindergeld-, Unterhaltsbescheide et cetera)
  • Sparbücher, Bausparverträge, Sparverträge (auch Vermögenswirksame Leistungen) und andere Vermögensunterlagen aller Haushaltsangehörigen
  • vollständige Kontounterlagen der vergangenen drei Monate

Wichtig: Bei Aufnahme des Antrages können noch weitere Unterlagen notwendig werden. Es wird empfohlen, vor der ersten Vorsprache telefonisch Kontakt mit dem zuständigen Ansprechpartner im städtischen Fachdienst Soziales aufzunehmen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Rechtsgrundlage

Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

Was sollte ich noch wissen?

Der Kreis Steinfurt ist als sogenannte Optionskreis vom Bund als kommunaler Träger der Aufgaben nach dem SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) – zugelassen worden. Er nimmt diese Aufgaben eigenständig und unabhängig von der Bundesagentur für Arbeit wahr.

Im Auftrag des Kreises Steinfurt wiederum ist die Stadt Ibbenbüren für die Leistungsgewährung zuständig. Das kreiseigene Jobcenter Kreis Steinfurt (Anstalt öffentlichen Rechts, AöR) zeichnet derweil für die Vermittlung in Arbeit sowie für die Brückenjoborganisation (sogenannte Ein-Euro-Jobs) verantwortlich.

Nähere Informationen zum Thema erhalten Sie auch im Internet unter www.jobcenter-kreis-steinfurt.de.