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Datum: 17.01.2023

Wohngeld Plus: Online-Rechner hilft, den Anspruch zu prüfen

Reform hilft Haushalten mit kleinen Einkommen

Ibbenbüren, 17. Januar 2023. Im vergangenen Jahr haben Bundestag und Bundesrat das „Wohngeld-Plus-Gesetz“ beschlossen und damit zum Jahresbeginn 2023 die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland auf den Weg gebracht. Die Wohngeldreform ist Teil der Entlastungspakete der Bundesregierung. So sollen mehr einkommensschwache Haushalte als je zuvor Wohngeld erhalten können.

Wohngeld hilft vielen Familien, Alleinerziehenden, Rentnerinnen und Rentnern. Rund 1,4 Millionen Haushalte mit kleinen Einkommen bekommen durch die Reform erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch. Etwa 380.000 Menschen sind künftig nicht mehr auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen. Das neue „Wohngeld Plus“ wird zudem deutlich höher sein: Im Schnitt wird das Wohngeld verdoppelt. Mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente sorgt die Bundesregierung zudem dafür, dass die Menschen die steigenden Heizkosten bezahlen können.

Der WohngeldPlus-Rechner des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen hilft, um herauszufinden, ob ein Wohngeldanspruch bestehen könnte. Unter www.wohngeldrechner.nrw.de lässt sich der eventuelle Anspruch auf das neue Wohngeld prüfen und direkt bei der zuständigen Behörde ein Antrag stellen, in Ibbenbüren beim Fachdienst Soziales. Auf der Homepage der Stadt Ibbenbüren unter www.ibbenbueren.de/wohngeld stehen dafür Online-Formulare zur Verfügung. Dort finden Bürgerinnen und Bürger auch weitere Informationen zum Thema Wohngeld.

Anschließend wird der Anspruch geprüft und die genaue Wohngeldhöhe festgelegt. Damit das erhöhte Wohngeld zügig ausgezahlt werden kann, sind vorläufige Zahlungen möglich. Das Wohngeld wird rückwirkend für den Monat der Antragstellung ausgezahlt – darauf weist der zuständige Fachdienstleiter der Stadt Ibbenbüren, Manfred Meßmann, hin. Wer also für Januar noch Wohngeld bekommen möchte, muss bis Ende des Monats den Antrag gestellt haben.