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Sondernutzungserlaubnis

Für die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, ist eine Sondernutzungserlaubnis nötig. Zu solchen Nutzungen zählen zum Beispiel eine Außenbewirtschaftung, Infostände, Warenauslagen sowie das Aufstellen von Containern oder Kränen. Die Erlaubnis wird auf Antrag nach Prüfung der rechtlichen Vorgaben von der Stadt erteilt.

Für Anträge auf Sondernutzungserlaubnisse zur Aufstellung von Altkleider- und Altschuhsammelcontainern gelten die Vorgaben des Konzeptes zur Sondernutzungssatzung, das die Vergabe von Standplätzen auf Wertstoffsammelstellen vorsieht. Hier gelten besondere Antragsfristen.

An wen muss ich mich wenden?

Ansprechpartner für bauliche Sondernutzungen (Baukran, Lagerfläche für Baumaterialien) sowie für die Genehmigung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum (Anlegung einer Grundstückszufahrt) ist der Fachdienst Tiefbau, Abteilung Straßenbau, Heike Schröer, Telefon 05451 931-7111, Mail heike.schroeer@ibbenbueren.de.

Für Infostände, Außenbewirtschaftung, Warenauslagen, Veranstaltungen, Aufstellen von Altkleider- und Altschuhsammelcontainern, Werbefahrzeuge und Hinweisschilder ist der Fachdienst Tiefbau, Verwaltung, Sabrina Enghardt, Telefon 05451 931-7115, Mail sabrina.enghardt@ibbenbueren.de, Ansprechpartner.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Lageplan, aus dem hervorgeht, welche Flächen in Anspruch genommen werden sollen
  • Beim Antrag auf Aufstellen von Altkleider- und Altschuhsammelcontainern ist der gewünschte Standort anzukreuzen. Zudem ist eine Kopie der Anzeige nach Paragraf 18 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes einzureichen.

Welche Gebühren fallen an?

  • 20 Euro Mindestgebühr
  • 31,0 Euro Verwaltungsgebühr
  • 147,50 Euro pro Genehmigung für die Genehmigung von Arbeiten im öffentlichen Straßenraum
  • 190 Euro jährlich pro Container für das Aufstellen von Altkleider- und Altschuhsammelcontainern

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss mindestens drei Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung bei der Stadt Ibbenbüren gestellt werden.

Ein Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für das Aufstellen von Altkleider- und Altschuhsammelcontainern ist bis zum 30. September des Vorjahres zu stellen, in dem die jeweilige zweijährige Sondernutzungsperiode beginnt.